Druckansicht Europäische Kommission und China einigen sich auf Verfahren zur Überwachung des Übergangs von einem Quotensystem zum völlig liberalisierten Handel für Textilprodukte
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2008 wurden alle genannten Beschränkungen durch ein bilaterales Überwachungssystem ersetzt. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:
(a) Sowohl China als auch die EU überprüfen die Menge der versendeten Waren, auch wenn keine eigentliche Quotenbeschränkung angewendet wird;
(b) China erkennt seine gemeinsame Verantwortung mit der EU an, um einen reibungslosen Übergang zu einem völlig liberalisierten Textilhandel zu gewährleisten.
Acht Gruppen von Textilprodukten sind betroffen:
| Kategorie 4:- T-Shirts |
| Kategorie 5:- Pullover |
| Kategorie 6:- Hosen |
| Kategorie 7:- Blusen |
| Kategorie 20:- Bettwäsche |
| Kategorie 26:- Damenkleider |
| Kategorie 31:- Büstenhalter |
| Kategorie 115:- Leinen- oder Ramie-Garne |
Das neue System stellt folgende Anforderungen:
(a) die obligatorische Vorlage einer Exportgenehmigung und eines Ursprungszeugnisses (COO) für alle derartigen Einfuhren in die EU, die aus China stammen (unabhängig davon, von wo sie versendet wurden);
(b) die Ausstellung einer Importgenehmigung gegen die Exportlizenz des Versenders bei Eintreffen der Waren in der EU;
(c) die Überwachung der Exporte durch China mithilfe seines Exportlizenzsystems und durch die EU über ihre Importgenehmigungen.
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