Druckansicht Weichholz-Vereinbarung und neue Gesetze zur Kontrolle von Holzimporten


Der „Food, Conservation, and Energy Act of 2008“, landläufig als „Farm Bill“ bekannt, verlangt eine neue Deklaration für bestimmte in die USA importierte Produkte aus Weichholz. 

Die neue Deklarationspflicht erstreckt sich auf bestimmte Produktkategorien des US-Zolltarifs „Harmonized Tariff Schedules of the U.S.“ (HTSUS), beispielsweise Fußbodenbeläge, Fensterrahmen, Türfutter, Bettrahmen und ähnliche Materialien aus Holz. Für spezielle Informationen zu betroffenen Produkten verweisen wir auf die US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde „Customs and Border Protection“ (CBP) sowie andere Informationsquellen, die unten aufgelistet sind.

Die nachfolgenden neuen Angaben sind der CBP mit der Zollerklärung zu übermitteln:
  • Exportpreis: Hierbei handelt es sich in der Regel um den FOB-Preis an der Produktionsstätte, die den letzten Verarbeitungsschritt vor dem Export in die USA durchführte.
  • Geschätzte Ausfuhrabgaben: definiert als die vom Exportland gemäß einem internationalen Abkommen zwischen Ursprungsland und USA erhobene Abgabe oder andere Gebühr, auf der Grundlage der vom US-Handelsministerium (U.S. Dept. of Commerce) veröffentlichten Informationen.
  • Erklärung des Importeurs mit Bestätigung, dass:
    • alle zweckdienlichen Anfragen in Bezug auf alle erforderlichen Informationen erfolgt sind,
    • die Exportpreise und Exportabgaben allen maßgeblichen Gesetzen und Richtlinien entsprechen, denen diese Erklärung unterliegt,
    • die Exportabgaben entrichtet wurden oder werden.

Die CBP hat das ABI-System (Automated Broker Interface) für die elektronische Annahme dieser Daten angepasst. Die tatsächlichen Beträge für Exportpreis und Exportabgaben werden auf der Einfuhranmeldung eingetragen. Das Vorhandensein der Deklaration wird dagegen lediglich durch Eintrag von „Y“ angegeben. Die Versandpapiere müssen korrekte Angaben zum Beleg der elektronischen Deklaration an die CBP enthalten. Bei Sendungen ohne diese Angaben ist mit Verzögerungen zu rechnen.

Informationsquellen:
Einstweilige verbindliche Verordnung (CBP Interim Final Rule), Federal Register, Aug 25, 2008
Die CBP gewährt eine Übergangsfrist von 30 Tagen zur Umsetzung der Weichholz-Deklaration. Bitte hier klicken für die CBP-Pressemitteilung über die neue Deklaration