EU-Richtlinie 2320/2002 für «Großkundenversender»


(bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor)


     Die Europäische Union hat die bestehende Verordnung (EG) 2320/2002 um die Verordnung (EG) 831/2006 ergänzt, welche die Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht verbessern soll. Diese Verordnung bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und reglementierten Beauftragten als „Großkundenversender“ (bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren.

FedEx wird als Luftfrachtunternehmen oder reglementierter Beauftragter diese Verordnung in allen Belangen einhalten.

Wir sind deshalb verpflichtet, Ihnen die beigefügte Erklärung zur Unterschrift durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied Ihres Unternehmens oder die in Ihrem Unternehmen für Luftsicherheit verantwortliche Person vorzulegen, damit Sie den Status des Großkundenversenders erhalten.

Die Sicherheitsbestimmungen werden näher in den nationalen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie  erläutert.

 

Bitte leiten Sie diese an alle Personen in Ihrem Unternehmen weiter, die die neue EU-Versandverordnung kennen müssen.

Ferner müssen Sie auch eine Person bestimmen, die in Ihrem Unternehmen für die Anwendung und Kontrolle dieser Anweisungen verantwortlich ist.

Als Großkundenversender profitieren Sie von einer effizienteren Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Sendungen hinsichtlich vorgeschriebener Kontrollen. Sofern Sie die ausgefüllte Erklärung nicht zurücksenden, können Laufzeitverzögerungen entstehen.

 

Wir möchten Sie daher bitten, die Erklärung schnellstmöglich auszufüllen und handschriftlich unterschrieben an die Faxnummer +49 69 272 960 777  oder E-Mail-Adresse billat@fedex.com  zurückzusenden. Das PDF-Formular ist bequem online editierbar.

Nach dem Eingang Ihrer unterschriebenen Erklärung werden Sie als FedEx Großkundenversender registriert. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundendienst unter der Telefonnummer 0800 123 800 zur Verfügung.

 

Downloads und nützliche Links:
FedEx Kundenbrief
FedEx Großkundenversender-Erklärung  
Online editierbares PDF-Formular!
Nationale Anweisungen für Großkundenversender 
 

 


Häufig gestellte Fragen

 

Worum geht es bei der Verordnung (EG) 2320/2002?
Die Verordnung (EG) 2320/2002 regelt die Luftsicherheit in der Europäischen Union und ist seit 2003 in Kraft. Unter anderem werden darin die Sicherheitskontrollen für Fracht-, Kurier- und Express-Sendungen geregelt, die von Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten durchzuführen sind.

 

Worum geht es bei der Verordnung (EG) 831/2006?
Zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für die Luftfracht wurde die Verordnung (EG) 831/2006 eingeführt. Diese ergänzt die Verordnung (EG) 2320/2002 um den "Großkundenversender" und bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten als "Großkundenversender" (bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren.

 

Was ist ein Großkundenversender?
Ein Großkundenversender ist ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschließlich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird. Großkundenversender können direkt vom Luftfrachtunternehmen oder Reglementierten Beauftragten bestimmt werden.

 

Warum bitten Sie mich, Ihnen meine Bankverbindung anzugeben?
Die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten eingeführte Verordnung (EG) 831/2006 erfordert, dass die Bankverbindung auf dem Erklärungsformular angegeben wird. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem bekannten Versender und einem Großkundenversender?
Der Prozess des "Großkundenversenders" unterscheidet sich vom Prozess des "Bekannten Versenders" wie folgt: im Sinne der Verordnung (EG) 831/2006 ist ein Großkundenversender ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschließlich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird.

 

Was empfiehlt FedEx Kunden, die bereits den Status des Bekannten Versenders haben?
FedEx empfiehlt dringend, die Verpflichtungserklärung des Großkundenversenders auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzufaxen. Wenn ein Kunde den Voraussetzungen des Bekannten Versenders entspricht, erfüllt er sehr wahrscheinlich auch alle Voraussetzungen zur Benennung als Großkundenversender. 

 

Sollte ich die Erklärung zurückschicken, obwohl ich kein "großer Kunde" bin?
Ja. Die Verordnung gilt für alle geschäftlichen Versender. "Großkundenversender" bedeutet nicht "großer Kunde/Versender", sondern ist die offizielle Übersetzung der EU-Terminologie "Account Consignor".     



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