EU-Richtlinie 300/2008 für «Geschäftliche Versender»
(bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor)
Die Europäische Union hat zum 29. April 2010 die Verordnungen (EG) 2320/2002 und 820/2008 durch die Verordnungen (EG) 300/2008 und 185/2010 ersetzt. Ziel dieser Verordnungen ist die Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht. Sie bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei reglementierten Beauftragten als „geschäftlicher Versender“ (vormals "Großkundenversender") zu registrieren. |
| Downloads und nützliche Links: | |
Verpflichtungserklärung - Geschäftlicher Versender Online editierbares PDF-Formular! |
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Luftsicherheitsanweisungen für geschäftliche Versender |
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| Bundesministerium für Verkehr, Innovation & Transport |
Häufig gestellte Fragen Worum geht es bei der Verordnung (EG) 300/2008? Die Verordnung (EG) 300/2008 und ihre Durchführungsverordnung (EG) 185/2010 regeln die Luftsicherheit in der Europäischen Union und lösen die seit 2003 bestehende Verordnung (EG) 2320/2002 und ihre Durchführungsverordnung 820/2008 zum 29. April 2010 ab. Unter anderem werden darin die Sicherheitskontrollen für Fracht-, Kurier- und Express-Sendungen geregelt, die von Reglementierten Beauftragten durchzuführen sind.
Worum geht es bei der Verordnung (EG) 185/2010? Die Verordnung (EG) 185/2010 ergänzt die Verordnung (EG) 2320/2002 um den "geschäftlichen Versender" und bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei reglementierten Beauftragten als "geschäftlicher Versender" (bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren.
Was ist ein geschäftlicher Versender? Ein geschäftlicher Versender ist ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschließlich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird. Geschäftliche Versender können direkt vom reglementierten Beauftragten bestimmt werden.
Was ändert sich für den geschäftlichen Versender durch die neuen Verordnungen (EG) 300/2008 und 185/2010? Eine der Änderungen dieser neuen Gesetzgebung ist das Wegfallen der bislang für den geschäftlichen Versender erforderlichen Angabe der Bankverbindung auf der "Verpflichtungserklärung - Geschäftlicher Versender". Des Weiteren sind Kunden, die über ein AEO-Zertifikat gemäß EU-Verordnung (EG) 2459/93 ergänzt durch (EG) 1875/2006 verfügen, von der Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung ausgenommen. Dennoch sollten uns die erforderlichen AEO-, Adress- und Kontaktdaten des Unternehmens vorliegen, damit wir sie als geschäftlicher Versender benennen können. Auf der FedEx "Verpflichtungserklärung - Geschäftlicher Versender" sind entsprechende Felder vorgesehen, so dass Inhaber eines AEO-Zertifikats das Formular verwenden und ohne Unterschrift an uns übermitteln können. Wurde auf der Grundlage eines AEO-Zertifikats auf die Abgabe der Verpflichtungserklärung verzichtet, muss der geschäftliche Versender den reglementierten Beauftragten unverzüglich unterrichten, wenn er nicht mehr über ein solches Zertifikat verfügt. In der deutschen Übersetzung der Gesetzgebung wird nun der im englischen genannte "account consignor" passender als "geschäftlicher Versender" bezeichnet. Diese Übersetzung ist weniger missverständlich als die vorherige Übersetzung mit "Großkundenversender". Was ist der Unterschied zwischen einem bekannten Versender und einem geschäftlichen Versender? Der Prozess des "geschäftlichen Versenders" unterscheidet sich vom Prozess des "bekannten Versenders" wie folgt: im Sinne der Verordnung (EG) 185/2010 ist ein geschäftlicher Versender ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschließlich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird, während die Fracht von bekannten Versendern auf allen Flugzeugen befördert werden kann. Im Gegensatz zum geschäftlichen Versender kann der bekannte Versender seit dem 29. April 2010 nicht mehr von einem reglementierten Beauftragten anerkannt werden, sondern muss eine behördliche Zulassung beantragen, die u.a. eine Prüfung seiner angegebenen Betriebsstandorte beinhaltet. Der Status des bekannten Versenders gilt erst ab dem Zeitpunkt der Zulassung bzw. Registrierung in der EU-Datenbank für reglementierte Beauftragte und bekannte Versender. FedEx verlangt von seinen Kunden nicht, die Zulassung zum bekannten Versender zu beantragen. FedEx empfiehlt den Status des geschäftlichen Versenders und kann seine Kunden direkt über die "Verpflichtungserklärung - geschäftlicher Versender" als geschäftliche Versender benennen.
Was empfiehlt FedEx Kunden, die die behördliche Zulassung zum bekannten Versender beantragt haben? FedEx empfiehlt dringend, die Verpflichtungserklärung des geschäftlichen Versenders auszufüllen, zu unterschreiben und zu faxen oder emailen. Wenn ein Kunde den Voraussetzungen des Bekannten Versenders entspricht, erfüllt er sehr wahrscheinlich auch alle Voraussetzungen zur Benennung als geschäftlicher Versender. Sendungen von Unternehmen, welche die behördliche Zulassung zum Bekannten Versender beantragt haben, gelten erst nach der Zulassung als bekannt. Mit dem Status des geschäftlichen Versenders können sie jedoch vorab schon sicherstellen, dass ihre Sendungen bei FedEx bekannt sind und effizienter abgefertigt und bearbeitet werden können, da zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten für unbekannte Fracht definiert wurden, keine Anwendung finden. |
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