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FedEx eNews Januar 2007

FedEx eNews Januar 2007

Zum Jahresanfang sind neue Zollbestimmungen und Vorschriften der IATA in Kraft getreten. Die Einzelheiten finden Sie in diesem eNews. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zu den versteckten Kosten bei Online-Einkäufen und die ab sofort verfügbare deutsche, französische und italienische Version von FedEx InSight®. Überprüfen Sie unsere Checkliste zur Handelsrechnung und erfahren Sie mehr zum vereinfachten Versand in die neusten EU-Mitgliedsländer sowie unseren neuen "Point FedEx chez NewWorks" in Genf!

Entdecken Sie jetzt Ihre Januar-Ausgabe!

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.


"Point FedEx chez NewWorks" neu auch in Genf

In Paris hat sich die Partnerschaft mit NewWorks, einer auf die Konzeption, den Druck und die Anfertigung von Dokumenten spezialisierten Agentur bereits bewährt. Seit kurzem wird das erfolgreiche Konzept nun auch auf Genf ausgedehnt.

An zentraler Lage, in der nur zwei Gehminuten von der Place Bel-Air entfernten Arkade an der Rue Kléberg 6, können Sie ab sofort von 8 bis 19 Uhr Ihre Sendungen beim „Point FedEx chez NewWorks“ abgeben oder abholen. Mit dieser neuen Abgabestelle in der Rhonestadt – zusätzlich zur FedEx Station in Meyrin – bieten wir unseren Kunden noch mehr Flexibilität und Komfort. Sie sind während der regulären Bürozeiten nicht erreichbar oder Sie sind auf dem Weg zum Flughafen oder Bahnhof und wollen frühmorgens ein dringendes Dokument noch verschicken? Vielleicht haben Sie auch die für Ihren Standort geltende späteste Abholzeit verpasst, weil die Sendung noch nicht versandbereit war? Kein Problem. Alle Ihre von 8 bis 17.30 Uhr* bei NewWorks aufgegebenen Sendungen werden noch am selben Tag weiterbefördert.

Aufgrund der starken Wachstumsdynamik von NewWorks und ihrem Bestreben, das „24 Stunden Distribute & Print“-Netzwerk in den wichtigsten europäischen Märkten weiter auszubauen, darf damit gerechnet werden, dass in naher Zukunft weitere Agenturen die Just-in-Time-Lieferung aller Arten von Dokumenten sowie die Abgabe und Abholung von FedEx Sendungen – vielleicht auch ganz in Ihrer Nähe – anbieten werden!

Diese praktische Möglichkeit der Selbstabgabe und -abholung können Sie übrigens in Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich bei allen FedEx Stationen nutzen. Die Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

* Bitte beachten Sie: wenn Ihre Sendung unbedingt am selben Tag noch weiter transportiert werden muss, gelten spezielle Abgabetermine, die nicht identisch mit den Öffnungszeiten der Annahmestellen sind. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

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EU-Erweiterung – Bulgarien und Rumänien neue Mitgliedsländer

Seit dem 1. Januar 2007 gehören Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union (EU) an. Durch diese jüngste EU-Erweiterung wird es jetzt noch einfacher, Waren mit FedEx in und aus den neuen Mitgliedsländern zu versenden.

Die bisherigen nationalen Zollbestimmungen werden ab dem 1. Januar 2007 durch das EU-Zollrecht abgelöst. In den neuen Mitgliedsstaaten gelten daher dieselben vereinfachten Verfahren, wie sie derzeit innerhalb der EU zur Anwendung kommen. Alle Sendungen zwischen Bulgarien, Rumänien und den anderen 25 EU-Mitgliedsländern sind jetzt Waren im „freien Verkehr“, für die keine Zolldeklaration erforderlich ist. Ausserdem brauchen Sie Ihren FedEx Sendungen in und aus diesen Ländern auch keine Handelsrechnung mehr beizufügen.

Wir können unseren Kunden nun für einige FedEx Services, hauptsächlich zwischen den beiden neuen Mitgliedsländern und anderen EU-Destinationen, um einen Tag verbesserte Laufzeiten anbieten.

Bulgarien und Rumänien haben ein recht ähnliches Handelsmuster mit der EU. Die Investitionsverbindungen zwischen beiden Ländern und der EU sind erheblich, und seit den Beitrittsvereinbarungen hat sich das Handels- und Investitionsvolumen erheblich vergrössert. Für 2007 ist eine weitere Steigerung zu erwarten.

Die Wirtschaftsleistung sieht viel versprechend aus. Bulgarien verzeichnete 2006 ein Wirtschaftswachstum von ca. 6 Prozent und Rumänien sogar fast 8 Prozent.

Weitere Informationen über die EU-Erweiterung und die beiden neuen Mitgliedsländer finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

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Online bestellte Waren – zusätzliche Zollabgaben beachten

Viele Konsumenten, die Produkte über das Internet bestellen, wissen nicht, dass die online angezeigten Preise nicht immer die endgültigen Kosten darstellen. Häufig werden Zölle auf den Warenwert der eingeführten Artikel und deren Versandgebühren erhoben, die zum ursprünglich genannten Preis hinzukommen.

Das gilt insbesondere für Online-Warenkäufe aus Übersee. Auf einigen Websites findet sich zwar (im „Kleingedruckten“) ein Hinweis, dass die Waren an der Einfuhrstelle noch Steuern und Zöllen unterliegen können. Kunden übersehen dies jedoch oft und sind dann umso enttäuschter, wenn der Online-Kauf durch solche zusätzlichen Kosten teurer wird als ursprünglich erwartet.

Einfuhrzölle werden meistens auf den vom Versender auf der Handelsrechnung angegebenen kommerziellen Wert der Waren sowie gewichtsabhängig auf die Versandkosten erhoben. Bis zu einem bestimmten Schwellenwert, geht FedEx für diese Abgaben in vielen Fällen im Namen des Kunden an die Zollbehörde in Vorauskasse, um eine schnelle Zollabfertigung sicherzustellen. FedEx fordert den verauslagten Betrag dann vom Empfänger mit detaillierten Angaben über seine Zusammensetzung zurück. Bei Warenwerten, die den Schwellenwert übersteigen, informiert FedEx üblicherweise den Kunden vor der Zollabfertigung über den zu zahlenden Betrag und zieht diesen ein.

Damit Sie auch weiterhin ein ungetrübtes Internet-Einkaufserlebnis haben und keine unliebsamen Überraschungen erleben, sollten Sie deshalb unbedingt vorher prüfen, ob zum angezeigten Online-Warenpreis noch zusätzliche Einfuhrabgaben hinzukommen!

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Handelsrechnung – praktische Checkliste

Zutreffende und genaue Informationen auf der Handelsrechnung sind eine wichtige Voraussetzung für die schnelle, präzise Zollabwicklung. Fehlerhafte Angaben können nicht nur zu einer verzögerten Abfertigung oder einer falschen Berechnung der zu zahlenden Zölle/Steuern führen, sondern möglicherweise auch Bussgelder nach sich ziehen.

Nachstehend finden Sie eine kurze Checkliste über die Angaben, die Ihre Handelsrechnung enthalten muss:
 
  • Luftfrachtbriefnummer
  • Vollständige Angaben zum Versender (Ansprechpartner, Adresse, Telefon)
  • Vollständige Angaben zum Empfänger (Ansprechpartner, Adresse, Postleitzahl, Telefon)
  • Ursprungsland für jede Ware
    • Ursprungsland ist nicht das Land, aus dem die Waren exportiert werden, sondern in dem sie hergestellt wurden.
    • Falls die Waren in nur einem Land hergestellt wurden, genügt auf der Rechnung die Angabe: „Hergestellt in xxxxx.“
    • Bei mehreren Ländern ist jedes Ursprungsland neben dem entsprechenden Produkt anzugeben.
    • ‘EU’ (Europäische Union) ist für den Zoll einiger Zielländer nicht ausreichend. Geben Sie das genaue Land an, z.B. „Hergestellt in Deutschland“.
    • Das Ursprungsland kann nicht nur die Höhe des Importzolls beeinflussen, sondern auch mögliche Zollermässigungen, Einfuhrverbote oder Sanktionen.
  • Geben Sie eine vollständige Beschreibung! Allgemeine Beschreibungen reichen nicht aus. Folgende Angaben sind erforderlich:
    • Was ist es?
    • Woraus besteht es?
    • Wie viel?
    • Wie wird es verwendet?
      Beispiel: Nicht „Zivilflugzeugteile“, sondern „10 Schachteln Edelstahlschrauben für Zivilflugzeuge“.
  • Geben Sie die Beschreibung auch auf Englisch (Weltsprache im Geschäftsverkehr und von vielen Express-Dienstleistern und Behörden gefordert).
  • Mengen – verwenden Sie Einzel- und Summenspalten für die Anzahl der Paketstücke, Menge, Masseinheit, Gewicht, Einzelwert, Gesamtwert.
  • Geben Sie die Währung an. Denken Sie daran, dass das Dollarsymbol ($) in mehreren Ländern verwendet wird, sodass unbedingt die genaue Währungsbezeichnung angegeben werden muss, z.B. USD, CAD, SID. Das Symbol „$“ reicht nicht aus.
  • Ist die Handelsrechnung auf Firmenpapier gedruckt und unterschrieben? Dies ist in vielen Ländern erforderlich.

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Wichtige Änderungen am Harmonisierten System jetzt in Kraft getreten

Seit dem 1. Januar 2007 gelten für das „Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren“, kurz als Harmonisiertes System (HS) bezeichnet, umfangreiche Änderungen, die Einfluss auf Ihre Versandverfahren haben können. Im Wesentlichen können dadurch Produktklassifizierungen innerhalb einer Tarifgruppe verschoben oder einer völlig neuen Tarifgruppe zugeordnet worden sein.

Die Umsetzung dieser Änderungen variiert jedoch je nach Land und Region, und nicht alle Länder (so etwa die USA) starteten am 1. Januar. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich in enger Zusammenarbeit mit Ihren Handelspartnern und den Zollbehörden zu informieren, welche Informationen benötigt werden und ab wann die Änderungen im jeweiligen Land umgesetzt werden.

Die WCO-Website enthält detaillierte Informationen zum Harmonisierten System. Sie finden dort auch Zuordnungstabellen, denen Sie entnehmen können, ob Ihre Produkte betroffen sind. Wenn das der Fall ist und Sie HS-Codes auf Ihren Handelsrechnungen angeben, achten Sie darauf, die richtigen Codes ab dem jeweiligen Einführungsdatum in Ihrem Land zu verwenden.

Wenn Sie Ihre internationalen Sendungen mit dem FedEx Global Trade Manager (GTM) auf fedex.com vorbereiten, beachten Sie bitte, dass FedEx im Interesse der Sicherheit Ihres Geschäftsbetriebs die Aktualisierung aller Codes erst dann vornimmt, wenn die neuen HS-Codes in der Mehrzahl der Länder eingeführt wurden. Für alle neuen Nutzer von FedEx GTM werden die Codes voraussichtlich ab Ende Februar aktualisiert, wenn die Änderungen am Harmonisierten System mehrheitlich übernommen worden sind.

Unabhängig vom oben genannten Aktualisierungstermin der GTM-Codes müssen alle GTM-Benutzer, die mit gespeicherten Produktdateien arbeiten, diese selbst in GTM aktualisieren, da das System keine automatische Aktualisierung gespeicherter Produktdateien vornehmen kann.

Wenn Sie Fragen zum FedEx Global Trade Manager haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst unter 0800 123 800.

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Neue Version der IATA-Versendererklärung für Gefahrgut

Seit 1. Januar 2007 muss die neue Version der Versendererklärung für Gefahrgut der International Air Transport Association (IATA) verwendet werden.

Die neue Version, die seit 2005 optional verwendet werden darf, ist seit dem 1. Januar 2007 verbindlich. Die alte Fassung wird nicht mehr akzeptiert.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Erklärung gegenüber der alten Version sind nachfolgend zusammengestellt:

  • I declare that all of the applicable air transport requirements have been met“, mit dem sich der Unterzeichner verpflichtet, alle anwendbaren Lufttransportanforderungen eingehalten zu haben.
  • Im Abschnitt „Nature and Quantity of Dangerous Goods“ war die Reihenfolge der Angaben bisher:
    Proper Shipping Name / Class or Division / UN Number or Identification Number / Packing Group / Subsidiary Risk / Quantity and type of packaging / Packing Instructions / Authorisation.
    Versandbezeichnung / Klasse oder Unterklasse / UN-Nummer bzw. ID / Verpackungsgruppe / Zusatzgefahr / Menge und Art der Verpackung / Verpackungsvorschriften / Genehmigung.

    Die neue Reihenfolge lautet jetzt:
    UN Number or Identification Number / Proper shipping name / Hazard class followed by subsidiary risk (if applicable) in brackets / Packing Group / Number of packages, type and quantity / Packing Instructions / Authorisation. 
    UN-Nummer bzw. ID / Versandbezeichnung / Gefahrenklasse sowie gegebenenfalls Zusatzgefahr in Klammern / Verpackungsgruppe / Anzahl Verpackungen, Art und Menge / Verpackungsvorschriften / Genehmigung. 

Detaillierte Informationen über die neue IATA-Versendererklärung für Gefahrgut (Shipper’s Declaration) finden Sie auf der IATA-Website. Das neue Format der Erklärung zum Ausfüllen und anschliessenden Ausdrucken erhalten Sie hier.

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FedEx InSight® jetzt in mehreren Sprachen verfügbar

Gute Nachricht für unsere Kunden in der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Österreich. Neben Englisch ist FedEx InSight® jetzt auch in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch verfügbar.

Mit dem webbasierten Tool FedEx InSight® steht Ihnen ein „Online-Assistent“ zur Verfügung, der den Ablauf Ihrer Sendungen automatisch überwacht – auch wenn Sie offline sind. Sie können den Status Ihrer Sendungen (eingehenden und ausgehenden sowie von Drittzahlern) ohne Eingabe von Tracking-Nummern verfolgen – Ihre Kundennummer genügt. Bei jedem Anmelden werden detaillierte Informationen über den Status Ihrer Sendungen aktualisiert.

Möglich sind auch E-Mail-Benachrichtigungen über wichtige Versandereignisse, z. B. Zollabfertigung, unbekannte Empfängeradresse oder erfolgte Zustellung.

Weitere Informationen zu FedEx InSight® finden Sie hier.

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