Druckansicht Neue EU-Richtlinie mit Änderungen bei Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer-Sätzen für EU-Importe ab 1. Dezember 2008

Ab dem 1. Dezember 2008 wird die Höchstgrenze für Zollabgaben auf Einfuhren in EU-Länder mit unerheblichem Wert neu von € 22,– auf € 150,– erhöht.
Dies bedeutet, dass für Waren mit einem Wert unter € 150,– kein Zoll anfällt. Die Einfuhrumsatzsteuer hingegen wird immer noch von abgabepflichtigen Waren über € 22,– eingefordert werden.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Veränderungen in Euro-Beträgen:
Einfuhren von unerheblichem Wert |
Anwendung |
Bis EUR 22,– |
Zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei |
Über EUR 22,– und bis EUR 150,– |
Zollfrei, Einfuhrumsatzsteuer fällt an |
Über EUR 150,– |
Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer fallen an |
Für Länder mit anderer Währung als dem Euro werden die Werte in Landeswährung an die Euro-Werte angeglichen.
Hierzu ein Beispiel:
In Grossbritannien lag die Höchstgrenze am 1. Dezember 2008 bei £ 105,–. Am 1. Januar 2009 wurde sie wegen der Abwertung des britischen Pfunds zum Euro von £ 105,– auf £ 120,– angehoben.
Die nachfolgende Tabelle enthält die aktuellsten Werte für Grossbritannien:
Einfuhren von unerheblichem Wert |
Anwendung |
Bis £ 18,– |
Zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei |
Über £ 18,– und bis £ 120,– |
Zollfrei, Einfuhrumsatzsteuer fällt an |
Über £ 120,– |
Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer fallen an |
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