Druckansicht Gelockerte und vereinfachte Bestimmungen für EU-Importeure von Textilien aus China

Die EU-Importlizenzierungsbestimmungen für das Versandjahr 2008 über Textilien aus China verlangten von Importeuren die Vorlage sowohl von Export- als auch Import-Lizenzierungspapieren für die folgenden acht Kategorien von Textilprodukten:
Kategorie 4: T-Shirts
Kategorie 5: Pullover
Kategorie 6: Hosen
Kategorie 7: Blusen
Kategorie 20: Bettwäsche
Kategorie 26: Damenkleider
Kategorie 31: Büstenhalter
Kategorie 115: Leinen- oder Ramie-Garne
Laut den Vorschriften sollte das Verfahren der doppelten Kontrolle ein ganzes Jahr in Kraft bleiben, um einen ordnungsgemässen Übergang von festen Quoten auf einen offenen Handel gemäss dem WTO-Vertrag über Textilien und Bekleidung zu ermöglichen.
Die Europäische Kommission hat jetzt bestätigt, dass alle Lizenzierungsverfahren mit doppelter Kontrolle offiziell mit Wirkung vom 1. Januar 2009 abgeschafft wurden.
Seit Januar 2009 werden daher keine Importlizenzen für Textilien aus China mehr benötigt, auch wenn diese schon vor dem 1. Januar 2009 verschickt wurden.
Importeure sollten allerdings beachten, dass der Ursprungsnachweis für alle derartigen Einfuhren nach wie vor benötigt wird.
Weitere Informationen über Einfuhren aus China erhalten Sie auch von unserem Kundendienst unter 0800 123 800.

