Druckansicht Deklarationspflicht für Wildpflanzen, Bäume und zugehörige Produkte bekannt gegeben


Die US-Behörde für Tier- und Pflanzenschutz APHIS (Animal and Plant Health Inspection Service) hat kürzlich einen überarbeiteten Massnahme- und Zeitplan zur Umsetzung verschiedener Änderungen am Gesetz für den Schutz von Tieren und Pflanzen, dem so genannten „Lacey Act“, veröffentlicht. Die Änderungen erfordern eine neue Deklaration für wilde Pflanzen, Bäume sowie alle daraus hergestellten Produkte. Die Deklaration für diese Produkte wurde bereits zum 15. Dezember 2008 eingeführt – galt jedoch in der ersten Phase noch auf freiwilliger Basis. Der überarbeitete Plan enthält Klarstellungen zu mehreren wichtigen Einzelheiten der Änderungen, unter anderem zum Umfang der deklarationspflichtigen Produkte und zur Dauer der Implementierungsphasen.

Der revidierte Plan enthält die folgenden Informationen:

  1. Phase II begann am 1. April 2009. Seit diesem Zeitpunkt wird die Deklaration für alle in Phase II genannten Gegenstände obligatorisch. Die Deklaration wird beginnend mit Phase II elektronisch eingereicht. Laut APHIS werden keine weiteren Änderungen an Phase II vorgenommen.

  2. Die Deklaration wird vorläufig nur für „formelle Verbrauchseinfuhren“ verlangt. Demnach gilt die Deklarationspflicht nicht für informelle Importe, persönliche Einfuhren, Transitbewegungen usw. APHIS behält sich aber eine spätere Ausweitung jederzeit vor.

  3. Die Deklaration ist nur für den tatsächlich importierten Artikel erforderlich, also nicht für mitgelieferte „Nebenprodukte“ wie Beschriftungen, Etiketten, Handbücher und Garantiekarten.

  4. Jede Implementierungsphase ist auf sechs Monate befristet. Die volle Durchsetzung ist mit Beendigung der Phasen III und IV ab 1. Oktober 2010 geplant.

Die APHIS-Bekanntmachung enthält eine umfassende Liste der Waren, die in den einzelnen Phasen deklarierungsplichtig sind. Phase II umfasst Holz und Holzprodukte gemäss Kapitel 44 des harmonisierten US-Zolltarifs (Harmonized Tariff Schedules). Die in der neuen Deklaration verlangten Datenelemente sind dem APHIS-Formular PPQ-505 zu entnehmen, das über den unten stehenden Link von der APHIS-Website abgerufen werden kann.

Die Verantwortung zur Vorlage der neuen Deklaration liegt beim US-Importeur. Allerdings muss der Absender diesem alle für die neue APHIS-Pflanzendeklaration erforderlichen Informationen zugänglich machen. Da die Deklaration zu den einzureichenden Zollunterlagen gehören wird, sollten Versender alle dafür notwendigen Daten im Rahmen der Versanddokumentation für jede Sendung angeben, die Waren im Geltungsbereich der neuen Bestimmungen enthält. Versender können die erforderlichen Daten wahlweise auf der Handelsrechnung eintragen oder diese auf einem separaten Blatt beifügen.

Kunden sollten die neue Deklaration überprüfen, um festzustellen, ob sie die erforderlichen Informationen auf ihren derzeitigen Handelsrechnungen angeben können. Falls dies nicht möglich ist, empfiehlt sich die Nachfrage bei den US-Partnern, um die beste Möglichkeit zur Umsetzung der neuen Anforderungen in Erfahrung zu bringen und festzulegen. Kunden, die von der neuen Gesetzgebung betroffen sind, sollten die Situation aktiv verfolgen, weil die US-Zollbehörde noch eine erhebliche Anzahl offener Fragen über Aktualisierungen klarstellen muss.

Weitere Informationen über den revidierten Implementierungsplan des APHIS (Federal Register, 2/03/09) erhalten Sie durch Anklicken des folgenden Links:
http://edocket.access.gpo.gov/2009/pdf/E9-2232.pdf

Weitere Informationen über den Lacey Act finden Sie hier:
http://www.aphis.usda.gov/plant_health/lacey_act/