Druckansicht EU-Abkommen mit der Schweiz legt beiderseitig kompatible Sicherheitsverfahren fest

Die Europäische Union und die Schweiz haben ein Abkommen zur Erleichterung des bilateralen Handelsverkehrs zwischen beiden Wirtschaftsräumen unterzeichnet. Unternehmen brauchen danach beim Zoll keine elektronische Vorabanzeige für Sicherheitszwecke mehr einzureichen.
Das am 1. Juli 2009 in Kraft getretene Abkommen regelt im Wesentlichen, dass die Schweiz im Handel mit Drittländern vergleichbare Zollsicherheitsanforderungen anwendet wie die EU. Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelung besteht in der gegenseitigen Anerkennung von Risikoanalysen- und Risikomanagementsystemen sowie von zugehörigen Verfahren, die erleichterte Abfertigungs- und Weiterleitungsanforderungen für zuverlässige Handelsbeteiligte vorsehen.
In der Praxis bedeuten die neuen Richtlinien für FedEx Kunden, die von EU-Ländern in die Schweiz versenden, dass nunmehr die Einhaltung der ECS2-Sicherheits- und Schutzanforderungen wegfällt. Eine weitere Folge ist der Wegfall der ICS-Verfahren für Sendungen, die aus der Schweiz an einen Zielort in der EU ausgeführt werden oder die EU auf dem Transitweg durchqueren.
Nähere Einzelheiten zu dieser bilateralen Vereinbarung finden Sie unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/legislation/proposals/customs/index_de.htm
Weitere Informationen zu den Sicherheitsaspekten des Zollrechts finden Sie unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/customs_security/index_de.htm

