Druckansicht Verpflichtungserklärung Geschäftlicher Versender
Die Europäische Union hat zum 29. April 2010 die Verordnungen (EG) 2320/2002 und 820/2008 durch die Verordnungen (EG) 300/2008 und 185/2010 ersetzt. Ziel dieser Verordnungen ist die Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht. Sie bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei reglementierten Beauftragten als "Geschäftlicher Versender" (vormals "Grosskundenversender") zu registrieren. FedEx wird als reglementierter Beauftragter diese Verordnung in allen Belangen einhalten. Wir sind deshalb verpflichtet, Ihnen die beigefügte Erklärung zur Unterschrift durch ein unterschriftsberechtigtes Mitglied Ihres Unternehmens oder die in Ihrem Unternehmen für Luftsicherheit verantwortliche Person vorzulegen, damit Sie den Status des "Geschäftlichen Versenders" erhalten. Die Sicherheitsbestimmungen werden näher in den unten aufgeführten nationalen "Luftsicherheitsanweisungen für geschäftliche Versender" des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL erläutert. Bitte leiten Sie diese an alle Personen in Ihrem Unternehmen weiter, die die neue EU-Versandverordnung kennen müssen.Ferner müssen Sie auch eine Person bestimmen, die in Ihrem Unternehmen für die Anwendung und Kontrolle dieser Anweisungen verantwortlich ist. Wir möchten Sie daher bitten, die Erklärung schnellstmöglich auszufüllen und an die Faxnummer 061 325 14 56 oder per E-Mail an acsch@fedex.com zurückzusenden. Nach dem Eingang Ihrer unterschriebenen Erklärung werden Sie als "Geschäftlicher Versender" bei FedEx registriert. |
FedEx "Geschäftlicher Versender"-Erklärung (Editierbares PDF-Formular) |
| Nationale Anweisungen für "Geschäftliche Versender" |
| Fragen & Antworten |
Worum geht es bei der Verordnung (EG) 300/2008? Die EU-Verordnung 2320/2002 regelt die Luftsicherheit in der Europäischen Union und ist seit 2003 in Kraft. Unter anderem werden darin die Sicherheitskontrollen für Fracht-, Kurier- und Express-Sendungen geregelt, die von Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten durchzuführen sind. Die Verordnung (EG) 185/2010 ergänzt die Verordnung (EG) 2320/2002 um den "Geschäftlichen Versender" und bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei reglementierten Beauftragten als "Geschäftlicher Versender" ("Bbekannter Versender" für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren. Was ist ein "Geschäftlicher Versender"? Ein "Geschäftlicher Versender" ist ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschliesslich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird. "Geschäftliche Versender" können direkt vom reglementierten Beauftragten bestimmt werden. Was ändert sich für den "Geschäftlichen Versender" durch die neuen Verordnungen (EG) 300/2008 und 185/2010? Eine der Änderungen dieser neuen Gesetzgebung ist das Wegfallen der bislang für den "Geschäftlichen Versender" erforderlichen Angabe der Bankverbindung auf der "Verpflichtungserklärung - Geschäftlicher Versender". Des Weiteren sind Kunden, die über ein AEO-Zertifikat gemäss EU-Verordnung (EG) 2459/93 ergänzt durch (EG) 1875/2006 verfügen, von der Unterzeichnung dieser Verpflichtungserklärung ausgenommen. Dennoch sollten uns die erforderlichen AEO-, Adress- und Kontaktdaten des Unternehmens vorliegen, damit wir sie als "Geschäftlicher Versender" benennen können. Auf der FedEx "Verpflichtungserklärung - Geschäftlicher Versender" sind entsprechende Felder vorgesehen, so dass Inhaber eines AEO-Zertifikats das Formular verwenden und ohne Unterschrift an uns übermitteln können. Wurde auf der Grundlage eines AEO-Zertifikats auf die Abgabe der Verpflichtungserklärung verzichtet, muss der "Geschäftliche Versender" den reglementierten Beauftragten unverzüglich unterrichten, wenn er nicht mehr über ein solches Zertifikat verfügt. In der deutschen Übersetzung der Gesetzgebung wird nun der im englischen genannte "account consignor" passender als "Geschäftlicher Versender" bezeichnet. Diese Übersetzung ist weniger missverständlich als die vorherige Übersetzung mit "Grosskundenversender". Was ist der Unterschied zwischen einem "Bekannten Versender" und einem "Geschäftlichen Versender"? Der Prozess des "Geschäftlichen Versenders" unterscheidet sich vom Prozess des "Bekannten Versenders" wie folgt: im Sinne der Verordnung (EG) 185/2010 ist ein "Geschäftlicher Versender" ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschliesslich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird, während die Fracht von "Bekannten Versendern" auf allen Flugzeugen befördert werden kann. FedEx verlangt von seinen Kunden nicht, die Zulassung zum "Bekannten Versender" zu beantragen. FedEx empfiehlt den Status des "Geschäftlichen Versenders" und kann seine Kunden direkt über die "Verpflichtungserklärung - geschäftlicher Versender" als "Geschäftliche Versender" benennen. Was empfiehlt FedEx Kunden, die bereits den Status des "Bekannten Versenders" bei FedEx haben oder nach dem 29. April 2010 die offizielle Zulassung beantragt haben? FedEx empfiehlt dringend, die Verpflichtungserklärung des "Geschäftlichen Versenders" auszufüllen, zu unterschreiben und zu faxen oder emailen. Wenn ein Kunde den Voraussetzungen des "Bekannten Versenders" entspricht, erfüllt er sehr wahrscheinlich auch alle Voraussetzungen zur Benennung als "Geschäftlicher Versender". Mit dem Status des "Geschäftlichen Versenders" können Sie vorab schon sicherstellen, dass Ihre Sendungen bei FedEx bekannt sind und effizienter abgefertigt und bearbeitet werden können, da zusätzliche Sicherheitsmassnahmen, die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten für unbekannte Fracht definiert wurden, keine Anwendung finden.
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