Druckansicht Verpflichtungserklärung Grosskundenversender


Die Europäische Union hat eine Änderung (EC 831/2006) der bestehenden Verordnung zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für Luftfracht (EC 2320/2002) eingeführt. Die Verordnung bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und reglementierten Beauftragten als „Grosskundenversender“ zu registrieren.

FedEx wird als Luftverkehrsunternehmen oder reglementierter Beauftragter diese Verordnung in allen Belangen einhalten. Wir sind deshalb verpflichtet, Ihnen die beigefügte Erklärung zur Unterschrift durch ein vertretungsberechtigtes Mitglied Ihres Unternehmens oder die in Ihrem Unternehmen für Luftfahrtsicherheit verantwortliche Person vorzulegen, damit Sie den Status eines Grosskundenversenders erhalten können.

Nähere Erläuterungen zu den Sicherheitsbestimmungen enthalten die beigefügten, vom Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten nationalen Anweisungen. Bitte leiten Sie diese an alle Personen in Ihrem Unternehmen weiter, die die neue EU-Versandverordnung kennen sollten. Ferner müssen Sie auch eine Person bestimmen, die in Ihrem Unternehmen für die Anwendung und Kontrolle dieser Anweisungen verantwortlich ist.

Die Registrierung als Grosskundenversender bietet Ihnen den Vorteil einer effizienteren Bearbeitung und Abwicklung sämtlicher Luftfrachtsendungen hinsichtlich der Screening-Anforderungen. Ohne Rücksendung des ausgefüllten Formulars kann sich die Laufzeit Ihrer Sendungen verzögern.

Wir möchten Sie daher bitten, die Erklärung schnellstmöglich auszufüllen und an die Faxnummer 061 325 14 56 oder per E-Mail an acsch@fedex.com zurückzusenden.
Nach dem Eingang Ihrer unterschriebenen Erklärung werden Sie als FedEx Grosskundenversender registriert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundendienst gerne unter der Telefonnummer 0800 123 800 zur Verfügung.
 
FedEx Kundenbrief
FedEx Grosskundenversender-Erklärung
Online editierbares PDF-Formular.
Nationale Anweisungen für Grosskundenversender 




Fragen & Antworten

1.1 Worum geht es bei der EU-Verordnung 2320/2002?
Die EU-Verordnung 2320/2002 regelt die Luftsicherheit in der Europäischen Union und ist seit 2003 in Kraft. Unter anderem werden darin die Sicherheitskontrollen für Fracht-, Kurier- und Express-Sendungen geregelt, die von Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten durchzuführen sind.

2.1   Worum geht es bei der EU-Verordnung 831/2006?
Zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für die Luftfracht wurde die EU-Verordnung (EG) 831/2006 eingeführt. Diese ergänzt die EU-Verordnung 2320/2002 um den "Grosskundenversender" und bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten als "Grosskundenversender" (bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren.

3.1  Was ist ein Grosskundenversender?
Ein Grosskundenversender ist ein Versender von Fracht, bei der von vorneherein feststeht, dass sie ausschliesslich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird. Grosskundenversender können direkt vom Luftfrachtunternehmen oder Reglementierten Beauftragten bestimmt werden.

3.3  Warum bitten Sie mich, Ihnen meine Bankverbindung zu nennen (für bestehende Kunden: Ich habe FedEx meine Bankverbindung bereits gegeben)?
Die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten eingeführte EU-Verordnung (EG) 831/2006 erfordert, dass die Bankverbindung auf dem Erklärungsformular (erneut) angegeben wird. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

27.3  Was ist der Unterschied zwischen einem bekannten Versender und einem Großkundenversender?
Fracht von Grosskundenversendern ist ausschliesslich gesichert für den Transport auf Nurfrachtflugzeugen, während Fracht von bekannten Versendern auf Passagier- und Nurfrachtflugzeugen befördert werden kann. 

2.4  Was empfiehlt FedEx Kunden, die bereits den Status des Bekannten Versenders haben?
FedEx empfiehlt dringend, die Verpflichtungserklärung des Grosskundenversenders auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzufaxen. Wenn der Kunde den Voraussetzungen des Bekannten Versenders entspricht, erfüllt er sehr wahrscheinlich auch alle Voraussetzungen zur Benennung als Grosskundenversender.

3.4  Was ist der Unterschied zwischen einem bekannten Versender und einem Grosskundenversender?
Der Prozess des "Grosskundenversenders" unterscheidet sich vom Prozess des "Bekannten Versenders" wie folgt: im Sinne der Verordnung (EG) 831/2006 ist ein Grosskundenversender ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschliesslich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird. Fracht von "Bekannten Versendern" kann entweder auf Passagierflugzeugen oder Nurfrachtflugzeugen befördert werden.



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