Druckansicht Mehr Vorteile mit AEO-Status


Ein Wirtschaftsbeteiligter ist eine in der EU niedergelassene Organisation, beispielsweise ein Hersteller, Importeur, Exporteur, Zollagent oder Spediteur. Wirtschaftsbeteiligte, die mit Zollvorschriften zu tun haben, können eine AEO-Zulassung beantragen.

Mehr Vorteile mit AEO-Status
Das AEO-Programm schafft einen Ausgleich zwischen wachsenden Sicherheitsanforderungen und Erleichterungen für konforme Handelsbeteiligte. Nach der Zertifizierung erhalten Organisationen mit AEO-Status die Möglichkeit für Erleichterungen in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen und den leichteren Zugang auf die im EU-Zollrecht vorgesehenen Vereinfachungen wie etwa:

  • reduzierter Datensatz für zusammenfassende Einfuhr- und Ausfuhrerklärungen
  • Möglichkeit der vorherigen Benachrichtigung, wenn eine Sendung zur Kontrolle ausgewählt wird
  • weniger Kontrollen der Sendung und Papiere
  • bevorzugte Behandlung von Sendungen, wenn diese zur Kontrolle ausgewählt wurden
  • Wahl des Kontrollorts
  • leichterer Zugang zu bestimmten vereinfachten Zollverfahren
  • gute Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Der in Deutschland erhaltene AEO-Status profitiert von der wechselseitigen Anerkennung durch die anderen EU-Mitgliedsstaaten. Da dieser Status bestimmte Qualitätsstandards belegt, ist zu erwarten, dass in Zukunft viele Firmen nur noch mit AEO-zertifizierten Partnern zusammenarbeiten wollen. FedEx erhielt in Frankreich, Finnland und Ungarn die volle Zertifizierung sowohl für den Sicherheits- als auch den Zollbereich und durchläuft gerade die erforderlichen Prüfungen durch die Zollbehörden für andere EU-Mitgliedsländer.

Soll mein Unternehmen den Status beantragen?
Wenn Sie FedEx mit dem Transport Ihrer Waren beauftragen, aber die Exportabfertigung beim Zoll in Eigenregie durchführen möchten, kann es für Ihr Unternehmen von Vorteil sein, sofort zu handeln und den AEO-Status ab Juli 2009 zu erfüllen, wenn neue Frachtsicherheitsmaßnahmen in der EU eingeführt werden. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen einen Besuch der hier angegebenen Website, um zu beurteilen, ob für Sie Handlungsbedarf besteht. Bitte beachten Sie, dass die AEO-Zertifizierung für Wirtschaftsbeteiligte nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und auch Geschäftspartner eines AEO gesetzlich nicht gezwungen sind, selbst den AEO-Status zu erlangen.

Das AEO-Konzept folgt dem „Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade“ der Weltzollorganisation SAFE, das ein Rahmenwerk von Normen für den sicheren und einfachen Welthandel bereitstellt. Andere Regionen der Welt führen vergleichbare Initiativen ein. Dazu zählen etwa das Programm C-TPAT (Customs Trade Partnership Against Terrorism) in den Vereinigten Staaten oder Partners In Protection (PIP) und Free And Secure Trade (FAST) für Kanada. Ziel der Europäischen Kommission ist es, Verhandlungen mit den großen Handelsnationen über die gegenseitige Anerkennung der AEO-Zertifizierung der EU und ihren Entsprechungen in den betreffenden Ländern zu führen.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich den AEO-Status?
Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten haben ein AEO-Antragsformular zugelassen und in Anhang I der Richtlinie 1875/2006 veröffentlicht.
Das bloße Ausfüllen des AEO-Antrags reicht häufig nicht aus, um den AEO-Status zu erlangen. Deshalb empfehlen wir, vor dem Antrag den AEO-Fragebogen zur Selbsteinschätzung auszufüllen.


Wo kann ich den AEO-Status beantragen?
Der Wirtschaftsbeteiligte muss den Antrag stellen:

  • in dem Land, in dem die Hauptbuchhaltung in Bezug auf die betreffenden Zollregelungen geführt und Teile der relevanten Vorgänge abgewickelt werden; oder
  • in dem Land, in dem die Hauptbuchhaltung zugänglich ist und die allgemeinen logistischen Verwaltungstätigkeiten erfolgen und Teile der relevanten Vorgänge abgewickelt werden.

Gibt es unterschiedliche AEO-Zertifikate?

  • AEOC (Customs) für Zollvereinfachungen: Der Wirtschaftsbeteiligte muss die Artikel 14h, 14i und 14j der Zollkodex Durchführungsverordnung erfüllen (die in Richtlinie 1875/2006 eingefügt sind);
  • AEOS (Security) – Sicherheitszertifikat: Der Wirtschaftsbeteiligte muss die Artikel 14h, 14i (außer 14i(c)), 14j und 14k der Durchführungsverordnung erfüllen (die in Richtlinie 1875/2006 eingefügt sind);
  • AEOF (Full) – Vollzertifizierung für Zoll und Sicherheit: Der Wirtschaftsbeteiligte muss die Artikel 14h, 14i, 14j und 14k der Durchführungsverordnung erfüllen (die in Richtlinie 1875/2006 eingefügt sind);

Welche Bedingungen und Kriterien gelten für die Gewährung eines AEO-Zertifikats?
Die Mitgliedsstaaten werden AEO-Zertifikate anhand verschiedener Kriterien vergeben, unter anderem:

  • Unternehmensinformationen
  • bisherige Einhaltung der Zollvorschriften durch das Unternehmen
  • Buchführungs- und Logistiksystem des Unternehmens
  • Zahlungsfähigkeit des Unternehmens
  • Sicherheits- und Schutz-Risikomanagement und Pläne des Unternehmens

Wo finde ich weitere Informationen über AEO?
Die EU-Kommission hat Zoll- und Sicherheitsinformationen auf Ihrer „Europa“-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/customs_security/index_de.htm

Weiterführende Informationen zum AEO-Status finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/policy_issues/customs_security/aeo/index_de.htm