Druckansicht Neue Richtlinien zur Umsetzung der US-Außenhandelsvorschriften
Im Juni 2008 veröffentlichte das US Census Bureau die endgültige Durchführungsverordnung zur Änderung der Außenhandelsrichtlinien FTR (Foreign Trade Regulations), in denen alle Verfahren und Anforderungen hinsichtlich der verbindlich vorgeschriebenen Einreichung von elektronischen Export-Informationen (EEI) im Automatisierten Export-System (AES) festgelegt werden. Obwohl die Einhaltung seit 1. Oktober verbindlich ist, wurden Sanktionen bei Verstößen bis zur Veröffentlichung der Richtlinien über Straferleichterungen durch die US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörden CBP ausgesetzt. Die Endfassung der neuen Richtlinien wurde am 2. Januar 2009 veröffentlicht und sämtliche zugehörigen FTR-Vorschriften gelten ab dem 1. Februar 2009 für alle danach begangenen Verstöße. Die entsprechenden Bußgelder und Strafen der CBP reichen von 250 bis 10.000 US$ pro Fall je nach Schwere des Vergehens, Anzahl der vom Versender begangenen Verstöße und anderen strafmaßbestimmenden Faktoren.
Nach der neuen Regelung können Importeure von US-Waren in Deutschland zur Einreichung einer EEI-Erklärung (Electronic Export Information) aufgefordert werden:
- wenn es sich dabei um die Person handelt, die tatsächlicher finanzieller Nutznießer der Transaktion ist - Foreign Principal Party in Interest (FPPI)
- wenn es die für die Transaktion verwendete spezifische INCOTERM-Regelung erfordert. Wurde beispielsweise zwischen Käufer und Verkäufer die INCOTERM-Bedingung Ex Works (EXW) vereinbart, ist der Käufer für die Exportfreigabe der Waren verantwortlich und muss deshalb möglicherweise die Electronic Export Information (EEI) einreichen.
Zusätzliche Informationen zu der erforderlichen Formatierung von FTR-Ausnahmeerklärungen, AES-Antragsnachweisen und anderen Fragen über die FTR-Einhaltung finden Sie hier.
CBP-Vorschriften für EEI-Erleichterungen können Sie auch auf Seite 4 der CBP-Ausgabe Dez. 08–49 nachlesen. Bitte klicken Sie hier.

