Druckansicht Grundlegende Änderungen bei der Ausfuhr von Gemeinschaftswaren
Die Deutsche Zollverwaltung realisierte mit ATLAS-Ausfuhr das internationale IT-Projekt ECS/AES und machte damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung papierloser Ausfuhrabwicklung.Zum 1. Juli 2009 werden die bekannten schriftlichen Ausfuhrverfahren durch die Übermittlung elektronischer Ausfuhrnachrichten im System ATLAS-Ausfuhr abgelöst.
Diese Änderung betrifft alle Wirtschaftsbeteiligten und Privatpersonen, ungeachtet davon, ob Gemeinschaftsgüter ausgeführt oder Drittlandsgüter wiederausgeführt werden. Grundsätzlich trifft dies im Moment auf alle Waren ab einem Wert von 1.000 EURO zu.
Ihre elektronische Ausfuhranmeldung können Sie
a) mit Ihrer eigenen ATLAS-Ausfuhr-Anwendung (oder der eines Vertreters)
b) über die gebührenfreie Internet-Ausfuhranmeldung der Zollverwaltung unter ausfuhr.internetzollanmeldung.de online abgeben.
Bitte übergeben Sie die ausgedruckte und unterschriebene Ausfuhranmeldung zusammen mit den üblichen FedEx Versandpapieren dem FedEx Kurier bei der Abholung Ihrer Sendung.
Weiterführende Informationen finden Sie unter http://www.zoll.de auf der Homepage des deutschen Zolls oder im Infocenter der Zollverwaltung unter www.zoll.de/infocenter/index.html.
Auskunft und Unterstützung zum neuen Ausfuhrverfahren erhalten Sie auch von unseren FedEx Spezialisten: DE-AES@fedex.com

