Druckansicht Neue internationale Handelsverfahren der EU erfordern Registrierung im EORI-System
Seit dem 1. Juli 2009 verlangt das EU-Recht von allen Mitgliedstaaten die Übernahme des so genannten EORI-Systems (Economic Operators Registration and Identification) zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.Jeder Wirtschaftsbeteiligte (definiert als natürliche oder juristische Person, deren Geschäftstätigkeit den Zollbestimmungen unterliegt) muss eine eindeutige EORI-Kennnummer in allen elektronischen Kommunikationen mit Zoll- und anderen Behörden angeben, die am internationalen Warenverkehr beteiligt sind. In der Praxis gelten die neuen Richtlinien praktisch für alle, die an Export-, Transit- oder Importvorgängen beteiligt sind.
Jeder Wirtschaftsbeteiligte in der EU erhält eine eindeutige EORI-Nummer zur Verwendung in allen Mitgliedstaaten, in denen er tätig ist. Sie ersetzt alle derzeitigen Zoll-Identifizierungsnummern, die bei der Erstellung von Import-, Export und Transit-Erklärungen verwendet werden.
Weitere Informationen über das EORI-System finden Sie unter: http://www.zoll-d.de.

