EU-Richtlinie 2320/2002 für «Großkundenversender»
(bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor)
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| Downloads und nützliche Links: | |
| FedEx Kundenbrief | |
| FedEx Großkundenversender – Erklärung Online editierbares PDF-Formular! |
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| Nationale Anweisungen für Großkundenversender | |
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Leitfaden Fracht-/Express-/Kurier – und Postmaßnahmen des Luftfahrtbundesamtes |
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| Internetseiten des Luftfahrtbundesamtes |
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Häufig gestellte Fragen
Worum geht es bei der Verordnung (EG) 2320/2002? Die Verordnung (EG) 2320/2002 regelt die Luftsicherheit in der Europäischen Union und ist seit 2003 in Kraft. Unter anderem werden darin die Sicherheitskontrollen für Fracht-, Kurier- und Express-Sendungen geregelt, die von Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten durchzuführen sind.
Worum geht es bei der Verordnung (EG) 831/2006? Zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für die Luftfracht wurde die Verordnung (EG) 831/2006 eingeführt. Diese ergänzt die Verordnung (EG) 2320/2002 um den "Großkundenversender" und bietet Kunden die Möglichkeit, sich bei Luftfrachtunternehmen und Reglementierten Beauftragten als "Großkundenversender" (bekannter Versender für Nurfrachtflugzeuge, engl. account consignor) zu registrieren.
Was ist ein Großkundenversender? Ein Großkundenversender ist ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschließlich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird. Großkundenversender können direkt vom Luftfrachtunternehmen oder Reglementierten Beauftragten bestimmt werden.
Warum bitten Sie mich, Ihnen meine Bankverbindung anzugeben? Die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten eingeführte Verordnung (EG) 831/2006 erfordert, dass die Bankverbindung auf dem Erklärungsformular angegeben wird. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Was ist der Unterschied zwischen einem bekannten Versender und einem Großkundenversender? Der Prozess des "Großkundenversenders" unterscheidet sich vom Prozess des "Bekannten Versenders" wie folgt: im Sinne der Verordnung (EG) 831/2006 ist ein Großkundenversender ein Versender von Fracht, bei der von vornherein feststeht, dass sie ausschließlich mit Nurfrachtflugzeugen befördert wird.
Was empfiehlt FedEx Kunden, die bereits den Status des Bekannten Versenders haben? FedEx empfiehlt dringend, die Verpflichtungserklärung des Großkundenversenders auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzufaxen. Wenn ein Kunde den Voraussetzungen des Bekannten Versenders entspricht, erfüllt er sehr wahrscheinlich auch alle Voraussetzungen zur Benennung als Großkundenversender. Die Großkundenversender-Erklärung ist zudem nur einmal auszufüllen und an den Reglementierten Beauftragten / das Luftfahrtunternehmen zu senden, während die Sicherheitserklärung des Bekannten Versenders unaufgefordert jedes Jahr neu ausgefüllt und übersandt werden muss.
Sollte ich die Erklärung zurückschicken, obwohl ich kein "großer Kunde" bin? Ja. Die Verordnung gilt für alle geschäftlichen Versender. "Großkundenversender" bedeutet nicht "großer Kunde/Versender", sondern ist die offizielle Übersetzung der EU-Terminologie "Account Consignor". |
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