Zu den in China streng regulierten Gütern gehören:

  • Medizinische Produkte
  • Abgepackte Lebensmittel
  • Erzeugnisse tierischen Ursprungs
  • Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs
  • Biologische Erzeugnisse
  • Kosmetika
  • Medikamente und Arzneimittel
  • Batteriebetriebene Produkte
  • Spielzeug
  • Farben
  • Wein
  • Landwirtschaftliche Produkte
  • Kinofilm, Betakassetten und Audio-/Videoveröffentlichungen
  • Kommerzielle Veröffentlichungen (Bücher oder Zeitschriften mit ISBN) 

  • Sendungen mit hölzerner Verpackung
  • Manche Elektronik- und Maschinenprodukte
  • Gebrauchte elektrische und mechanische Produkte (einige elektrische oder mechanische Abfallprodukte, die als „Übersee-Müll“ bezeichnet werden, dürfen nicht nach China eingeführt werden)
  • Für Ausstellungsgegenstände und andere Sendungen, die vorübergehend unter Zollverschluss (Temporary in Bond, TIB) eingeführt werden und wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehren, ist eine Einfuhrkaution erforderlich, damit der chinesische Zoll die vorübergehende Einfuhr genehmigen kann.