Fallen Zölle und Steuern an, wenn es sich bei der Sendung um ein Geschenk handelt?

Einige Länder erlauben eine zoll- und steuerfreie Einfuhr von Geschenken. Hierfür gibt es jedoch in der Regel strenge Vorgaben, die einzuhalten sind, u. a.:

  • Der*die Absender*in muss eine Privatperson sein, und der*die Empfänger*in muss die Zustellung an einer Privatadresse entgegennehmen.
  • Das Geschenk muss kostenlos versendet werden und von «gelegentlicher Natur» sein.
  • Das Wort «Geschenk» muss auf dem Frachtbrief und in der Handelsrechnung hervorgehoben sein, wo sich auch eine genaue Beschreibung des Geschenks befinden muss.
  • Alle Waren müssen mit vollständiger Beschreibung und ihrem Wert einzeln aufgeführt sein. (Beachten Sie, dass der Warenwert einen gewissen Betrag nicht übersteigen darf, der von jedem Land selbst festgelegt wird.)

Nicht alle Länder lassen die Bezeichnung «Geschenk» zu. Informieren Sie sich auf der Zollwebsite des Landes, in das Sie versenden.

Bitte beachten Sie, dass auf Artikel, die Alkohol enthalten, Verbrauchssteuern anfallen. Artikel, die Nahrungsmittel oder andere kontrollierte Artikel enthalten, erfordern unter Umständen zusätzliche Dokumente und können weiteren Überprüfungen unterliegen, die möglicherweise zu zusätzlichen Kosten führen.

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