Ein Mann trägt ein Paket mit der Aufschrift „Entzündbare Flüssigkeiten“.

ANLEITUNGEN UND TOOLS / FAHRPLAN

Checkliste: Versand von Gefahrgut

Überprüfen Sie, ob Ihre Waren als Gefahrgut eingestuft werden sollten – und wie Sie im entsprechenden Fall vorschriftsmäßig versenden.

Veröffentlicht: August 2025

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Überblick

Beim Versand von Gefahrgut müssen Sie sich strikt an die Vorschriften halten. Es ist unerlässlich, sie exakt zu verstehen und einzuhalten.

Achten Sie genau darauf, ob die Waren als Gefahrgut eingestuft werden sollten. Es ist nicht immer offensichtlich – einige normale Haushaltsgegenstände (einschließlich solcher, die Lithiumbatterien enthalten) gehören beispielsweise dazu.

Das Einhalten der Verpackungsanforderungen – einschließlich Etikettierung und Kennzeichnung – ist von entscheidender Bedeutung, da dies eine zentrale Rolle beim sicheren Versand und der Handhabung der Waren spielt.

Für Gefahrgut gelten zusätzliche Dokumentanforderungen. Wahrscheinlich müssen Sie eine Erklärung des*der Versender*in beifügen, um zu bestätigen, dass die Waren korrekt vorbereitet wurden.





So versenden Sie Gefahrgut

Der Export ist in der Regel unkompliziert – aber bei Gefahrgut sind oft einige zusätzliche Schritte erforderlich, um die Sicherheit aller zu gewährleisten. Das ist wichtig, aber wenn man die Regeln erst einmal verstanden hat, ist die Handhabung ganz einfach.

Der Schlüssel? Zu wissen, welche Artikel als Gefahrgut gelten (nicht alle sind intuitiv – Parfüm und Mobiltelefone stehen beispielsweise auf der Liste!) und sich mit der richtigen Verpackung, Etikett und Dokumentation vertraut zu machen.

Das hört sich im ersten Moment kompliziert an, aber keine Sorge. Unsere Sieben-Punkte-Checkliste, unser Tool zur Selbsteinschätzung und unser Glossar unterstützen Sie Schritt für Schritt.

1. Informieren Sie sich über Einschränkungen

Es gibt eine Reihe von Regeln und Einschränkungen im Zusammenhang mit Gefahrgut, die beachtet werden müssen. Eine davon betrifft die Vorbereitung auf den Versand. Alle, die innerhalb Ihres Unternehmens damit zu tun haben, benötigen eine entsprechende Schulung und Kenntnis der Bestimmungen. Oder Sie können jederzeit eine*n externe*n Expert*in oder ein externes Unternehmen beauftragen, Ihre Waren stattdessen für Sie vorzubereiten.

Die Vorschriften für die Sendungen selbst können je nach verwendetem Transportmittel variieren. Die Regeln für den Versand von Gefahrgut auf dem Luft- und Seeweg werden von der International Air Transport Association (IATA) bzw. der International Maritime Organisation (IMO) festgelegt. Die Regeln für den Straßenversand von Gefahrgut werden durch einen UN-Vertrag, auch ADR genannt, geregelt.

Die einzelnen Versandunternehmen haben auch ihre eigenen Einschränkungen hinsichtlich dessen, was sie transportieren können und was nicht (und wohin sie bestimmte Gefahrgüter transportieren können).

Top-Tipp: Es ist entscheidend, dass Sie sämtliche Vorgaben und Bestimmungen noch vor dem Versand von Gefahrgut in Erfahrung bringen und diese einhalten. Ein guter Anfang sind die Handbücher, die bei der IATA erhältlich sind. Sie enthalten die Gefahrgutvorschriften sowie Leitfäden für die Schulungen und den Transport bestimmter Gefahrgüter.

2. Prüfen Sie, ob die Sendung als Gefahrgut klassifiziert werden muss

Gefahrgüter sind nicht immer offensichtlich. Sie können als solche definiert werden, die Schäden für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder Umwelt verursachen können. Dadurch sind einige - wie Sprengstoffe oder Chemikalien - leicht zu erkennen. Andere sind jedoch weniger offensichtlich.

Haarspray, Nagellackentferner und Farbe zum Beispiel mögen auf den ersten Blick nicht besonders gefährlich erscheinen, können jedoch alle als Gefahrgut eingestuft werden. Sogar Weihnachtsknallbonbons stehen auf der Liste. Es lohnt sich also, all Ihre Sendungen im Voraus zu prüfen.

Top-Tipp: Wenn Sie die Waren nicht selbst hergestellt haben, wissen Sie vielleicht nicht, ob sie beim Versand an Ihre Kunden als Gefahrgut klassifiziert werden müssen. Prüfen Sie in diesem Fall das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Dort sollten Sie alle Informationen finden, die Sie benötigen.

Mehrere Sprühdosen zusammen
Mehrere Sprühdosen zusammen
Mehrere Sprühdosen zusammen

3. Bestimmen Sie, unter welche Gefahrgutkategorie sie fallen

Wenn Ihre Sendung als Gefahrgut gilt, ist es wichtig, sie der richtigen Kategorie zuzuordnen. Es gibt neun Gefahrgutklassen sowie einige Unterklassen.

Klasse 1 – Sprengstoffe: Stoffe, die eine Explosion auslösen oder plötzlich Energie freisetzen können.

Klasse 2 – Druckgase oder verflüssigte Gase: Gase, die entzündlich, giftig oder ätzend sein können.

Klasse 3 – Entzündbare Flüssigkeiten: Flüssigkeiten, die leicht Feuer fangen und die Verbrennung aufrechterhalten können.

Klasse 4 – Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe: Stoffe, die Sauerstoff liefern und die Verbrennung fördern können.

Klasse 5 – Entzündbare Feststoffe: Feststoffe, die sich leicht entzünden und eine Verbrennung aufrechterhalten können.

Klasse 6 – Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe: Stoffe, die Verletzungen oder den Tod verursachen können, wenn sie mit lebenden Organismen in Berührung kommen, sei es durch Aufnahme, Einatmen oder Hautkontakt.

Klasse 7 – Radioaktives Material: Stoffe, die Strahlung aussenden und eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können.

Klasse 8 – Ätzende Stoffe: Stoffe, die durch chemische Reaktion an lebendem Gewebe oder Materialien Schäden verursachen können.

Klasse 9 – Verschiedenes: Artikel und Stoffe, die keiner anderen Kategorie zugeordnet sind, wie Trockeneis und Lithiumbatterien.

Top-Tipp: Die korrekte Klassifizierung von Waren ist wichtig, da sie sowohl für die Sicherheit als auch für die Einhaltung der Vorschriften entscheidend ist. Und vergessen Sie nicht, dass es für einige dieser Gruppen zusätzliche Unterkategorien gibt und dass Waren in einigen Kategorien während eines Flugs der Flugbesatzung zugänglich sein müssen. Eine vollständige Übersicht über die Gefahrgutklassen und die Abfertigungsverfahren finden Sie auf unseren Seiten zu Gefahrgut und Gefahrgutklassen sowie zu Gefahrgut und Bearbeitungscodes.

4. Prüfen Sie, ob die Waren Lithiumbatterien enthalten

Lithiumbatterien sind in vielen Produkten von Armbanduhren über Elektrowerkzeuge bis hin zu Smartphones und Laptops vorhanden. Sie werden auch als Gefahrgut eingestuft, daher müssen Produkte, die sie enthalten, entsprechend versendet werden.

Wenn Sie Lithiumbatterien als eigenständigen Artikel versenden, sollten Sie eine starre, stabile Außenverpackung verwenden. Je nach Batterietyp kann eine spezielle Etikettierung erforderlich sein. Wenn Sie Lithiumbatterien in Geräten versenden, sollten Sie sicherstellen, dass die Batterien nicht beschädigt oder kaputt sind. Darüber hinaus sollte gewährleistet werden, dass sie bei einem Kurzschluss nicht mit leitfähigen Materialien in Kontakt kommen. Außerdem sollten Sie sichergehen, dass die Geräte während des Transports nicht versehentlich eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Versand von Lithiumbatterien – sowohl isoliert als auch in Geräten – finden Sie in unseren Richtlinien und Anweisungen zum Versand von Batterien und Zellen.

Top-Tipp: Die Vorschriften zur Menge und Leistung der Lithiumbatterien, die Sie versenden dürfen, können sich regelmäßig ändern. Es ist daher ratsam, Ihren Versanddienstleister zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen genau kennen.

Ein Paket mit einem Etikett, das angibt, dass es Batterien enthält
Ein Paket mit einem Etikett, das angibt, dass es Batterien enthält
Ein Paket mit einem Etikett, das angibt, dass es Batterien enthält

5. Verpacken Sie die Sendung ordnungsgemäß

Für Gefahrgut gelten andere Verpackungsregeln als für andere Artikel. Diese Anforderungen für einzelne Produkte können sich unterscheiden, beinhalten aber mit großer Wahrscheinlichkeit Verpackungen mit UN-Spezifikationen und unverdeckten UN-Markierungen.

Unter Umständen sind noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel zusätzliches absorbierendes Verpackungsmaterial oder eine zweite Verschlussmöglichkeit. Weitere Informationen zum Verpacken von Gefahrgut finden Sie bei der Federal Aviation Administration (Bundesluftfahrtbehörde) oder lesen Sie sich die FedEx Verpackungsrichtlinien durch.

Top-Tipp: Die Vereinten Nationen haben eine Reihe international anerkannter Codes für verschiedene Gefahrgüter entwickelt, die in den Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung von Gefahrgut veröffentlicht sind, auch bekannt als Orange Book. Jede Nummer enthält zugehörige Informationen über die Risiken der Waren und wie sie sicher transportiert werden können – einschließlich der Verpackung.

6. Etikettieren und kennzeichnen Sie das Paket korrekt

Die korrekte Kennzeichnung und Etikettierung von Paketen trägt dazu bei, Strafgebühren und Verzögerungen zu vermeiden, und ist entscheidend für einen sicheren Versand der Waren.

Sorgen Sie dafür, dass Etiketten sichtbar und nicht verdeckt sind und die Adressen von Versender*in und Empfänger*in sicher an der Kartonseite angebracht (oder aufgedruckt) wurden. Etiketten können Sie über die IATA-Gefahrgut-Webseite erwerben. Sie sollten diamantförmig befestigt werden, damit die Sendung sofort als Gefahrgut identifiziert werden kann. Alte Etiketten müssen auf wiederverwendeten Verpackungen unbedingt entfernt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Top-Tipp: Stellen Sie zunächst sicher, dass Ihr Karton groß genug ist. Alle Etiketten und Kennzeichnungen müssen auf einer Seite des Kartons angebracht werden und flach auf der Oberfläche liegen, ohne um die Seiten herum zu verlaufen. Ihr Karton muss dafür groß genug sein.

Eine Frau klebt ein Etikett auf ein Paket
Eine Frau klebt ein Etikett auf ein Paket
Eine Frau klebt ein Etikett auf ein Paket

7. Bereiten Sie alle Unterlagen korrekt vor

Für alle Waren, die die internationalen Zollgrenzen überschreiten, sind bestimmte wichtige Dokumente erforderlich, für Gefahrgüter in den meisten Fällen sogar noch mehr. Neben dem Luftfrachtbrief und den Zolldokumenten benötigen Sie wahrscheinlich eine Erklärung des*der Versender*in, die in das Paket gelegt wird. Diese zertifiziert, dass die Waren entsprechend den IATA-Gefahrgutbestimmungen verpackt, etikettiert und angemeldet wurden.

Top-Tipp: Wenn Sie Gefahrgut auf dem Straßenweg versenden, müssen Sie ein Gefahrguttransportdokument ausfüllen, ähnlich wie die Erklärung des*der Versender*in. Auf unserer Webseite finden Sie Informationen dazu, wie diese beiden Dokumente auszufüllen sind.




Gefahrgut: Glossar

Im Folgenden finden Sie ein hilfreiches Glossar mit Begriffen, die Ihnen beim Versand von Gefahrgut begegnen können:

  • Klasse: Kategorien für Gefahrgut von 1 bis 9 mit zusätzlichen Unterabschnitten
  • UN-Nummer: Ein vierstelliger Code zur Identifizierung eines bestimmten Gefahrguts
  • MSDS/SDS: Sicherheitsdatenblatt, das Informationen zur sicheren Verwendung und Handhabung eines Produkts bereitstellt
  • Gefahrgutvorschriften der IATA: Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr
  • ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gefahrgut auf der Straße
  • IMDG-Code: Internationaler Code für Gefahrgut im Seeverkehr, der die Beförderung von Gefahrgut auf dem Seeweg regelt
  • PSN: Proper Shipping Name (Ordnungsgemäße Versandbezeichnung), ein standardisierter Name für ein bestimmtes Gefahrgut, der auf den Versanddokumenten angegeben werden muss
  • Packing Group (Verpackungsgruppe): Eine Kategorie, die jedem Gefahrgut zugewiesen wird, um anzugeben, wie gefährlich es ist und welche spezifischen Verpackungsanforderungen es benötigt. Verpackungsgruppen reichen von I bis III (in römischen Ziffern geschrieben), wobei Gruppe I die gefährlichste und Gruppe III die am wenigsten gefährliche darstellt.
  • Erklärung des*der Versender*in: Ein Dokument, das bescheinigt, dass die Waren gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften verpackt, etikettiert und deklariert wurden
  • DGSA: Gefahrgutbeauftragte*r – eine Person, die Unternehmen dabei hilft, Risiken im Zusammenhang mit dem Versand von Gefahrgut zu vermeiden
  • ADG (zugängliches Gefahrgut): Einige Gefahrgüter, die auf dem Luftweg versendet werden, können als zugänglich definiert werden. Das bedeutet, dass der Inhalt des Pakets aus Sicherheitsgründen während des Transports zugänglich sein muss.
  • IDG (nicht zugängliches Gefahrgut): Bestimmte Gefahrgüter, die auf dem Luftweg versendet werden, können als nicht zugänglich definiert werden, d. h. der Inhalt des Pakets muss während des Transports nicht zugänglich sein und kann mit anderer Fracht gemischt werden.
  • FDG (vollständig reguliertes Gefahrgut): Bestimmte Gefahrgüter, die auf der Straße versendet werden, können als vollständig reguliert definiert werden. FDG ist gleichbedeutend mit den Bearbeitungscodes ADG und IDG, diese Waren dürfen nicht in ein Flugzeug verladen werden.
  • LDG (Gefahrgut in begrenzten Mengen): Geringe Mengen an Gefahrgut, verpackt gemäß ADR-Vorschriften. Diese dürfen nicht in ein Flugzeug verladen werden.
  • REQ (Gefahrgut in Freimenge): Sehr geringe Mengen an Gefahrgut. Diese können als Luftfracht oder per Straßentransport versendet werden.
  • Trockeneis: Sendungen mit Trockeneis. Weitere Informationen finden Sie in unserem Video über den Versand von Trockeneis.



Versand von Gefahrgut: Tool zur Selbsteinschätzung

Möchten Sie wissen, ob die Artikel in Ihrer Sendung als Gefahrgut eingestuft werden sollten? Machen Sie diese einfache Selbsteinschätzung:

  • Werden Ihre Waren mit einer Lithiumbatterie betrieben?
  • Enthält Ihre Sendung Aerosole, Sprays oder Gasflaschen?
  • Sind Ihre Waren entflammbar, ätzend oder giftig (denken Sie daran, dass dies auch alltägliche Haushaltsprodukte wie Parfüm, Alkohol und Farbe umfassen kann)?
  • Haben Ihre Waren eine UN-Nummer oder wird auf dem Etikett Gefahrgut erwähnt?
  • Wurden Ihre Waren schon einmal von einem Kurier mit dem Hinweis „Erfordert spezielles Handling“ versehen?
  • Erfordert Ihre Sendung besondere Temperatur- oder Druckbedingungen?
  • Sind Sie unsicher, was sich in Ihrer Sendung befindet (beispielsweise, wenn sie von einem Drittanbieter stammt)?

Wenn Sie eine der oben genannten Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, könnte Ihr Artikel als Gefahrgut eingestuft werden. In unserem entsprechenden Abschnitt finden Sie weitere Informationen und Unterstützung.




Sicherer Versand über verschiedene Kategorien

Es ist wichtig für viele Unternehmen zu verstehen, wie man Gefahrgut versendet, und es wird voraussichtlich noch wichtiger werden – nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Anzahl von Produkten, die mit Lithiumbatterien betrieben werden. Aber Gefahrgut ist nicht das Einzige, das besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit erfordert. Weitere Informationen zu anderen Bereichen finden Sie in unserem Artikel über hochwertige Waren und die Sorgfalt, die sie beim Versand benötigen. Darin erfahren Sie außerdem, wie Sie empfindliche Waren effektiv versenden.




Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Buchhaltungs- oder Handelsberatung dar, sondern sollen allgemeine Informationen zu den Themen Wirtschaft und Handel liefern. Die Inhalte, Informationen und Services des FedEx Small Business Hub sind kein Ersatz für die Beratung durch eine*n kompetente*n Spezialist*in, z. B. (aber nicht beschränkt auf) eine*n zugelassene*n Rechtsanwalt*in, eine Anwaltskanzlei, eine*n Buchhalter*in oder eine*n Finanzberater*in.