Japan

Welche Dokumente benötige ich für den Versand nach Japan?

Für den Versand der meisten Waren nach Japan ist ein Luftfrachtbrief, eine Handelsrechnung und eine Packliste ausreichend. Achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig und korrekt sind.

Für kommerzielle Sendungen einiger Produktarten wie Lebensmittel, Küchengeräte, medizinische, pharmazeutische oder biologische Produkte und Artikel, die dem CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) unterliegen, können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.

Die Warenbeschreibung auf der Handelsrechnung

Eine eindeutige und richtige Beschreibung der Waren spart Zeit bei der Zollabfertigung und hilft den Zollbehörden, die Waren richtig zu klassifizieren; vermeiden Sie daher vage Beschreibungen, wie beispielsweise „Muster“, „Teile“ oder „Geschenk“ auf der Handelsrechnung und dem Luftfrachtbrief.

Die Handelsrechnung sollte in englischer Sprache verfasst sein und die Kontaktinformationen des Empfängers (z. B. Telefonnummer) sollten sowohl auf der Handelsrechnung als auch auf dem Luftfrachtbrief angegeben werden.

Handelsabkommen von Japan

Japan hat bilaterale, internationale Handelsabkommen mit vielen Ländern abgeschlossen, u. a. USAEU, Kanada, Schweiz, Mexiko, Peru, Chile, Australien und den meisten Staaten Asiens. Diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) wurden eingerichtet, um Handel und Investitionsverfahren zu vereinfachen und damit verbundene Kosten zu reduzieren, sodass kleine Unternehmen in beiden Märkten geschäftlich tätig sein können.

Beim Warenversand aus einem Land mit einem EPA nach Japan können diese Produkte eventuell reduzierten Gebühren und Zöllen unterliegen. Um diese Regelung nutzen zu können, vergessen Sie nicht, das Ursprungsland der Waren auf der Handelsrechnung anzugeben. Je nach EPA müssen Sie ebenfalls eine Herkunftsbescheinigung oder weitere erforderliche Dokumente vorlegen. 

Um mehr zu erfahren, können Sie die Datenbank über regionale Handelsabkommen der WTO konsultieren oder sich an Ihre lokale Handelskammer wenden.

Wie wird meine Sendung in Japan verzollt?

Beim japanischen Zoll gibt es drei verschiedene Abfertigungsverfahren. Welches Verfahren auf Ihre Sendung anwendbar ist, hängt von der Art und dem Wert Ihrer Waren und von den zum Zeitpunkt der Ankunft beim Zoll verfügbaren Informationen ab.

Manifestabfertigung (MIC)
Wie bei der Expressabfertigung in anderen Ländern gilt die Manifestabfertigung für Sendungen von geringem Wert, d. h. weniger als 10.000 JPY einschließlich CIF (Cost Insurance and Freight). Da das Paket einen geringen Wert hat, werden keine Zölle oder Verbrauchssteuern berechnet.

Einige Waren können nicht offenkundig freigegeben werden, da sie immer zusätzlichen Gebühren oder Genehmigungen unterliegen. Beispiele solcher Waren sind Lederartikel, Alkohol, einige Lebensmittel wie Zucker oder Reis und Bekleidung aus Strickgewebe.

Förmliche Vorabfertigung (Vordeklaration)
Hierbei handelt es sich um eine vorherige förmliche Zollabfertigung, wobei vor Ankunft der Sendung in Japan ein Vorab-Antrag auf Genehmigung beim japanischen Zoll eingereicht werden kann. Alle Arten von Gütern können mit Vorabfertigung versandt werden, solange die Unterlagen vollständig sind: Die Angaben und Beschreibung der Waren auf der Handelsrechnung müssen vollständig und korrekt sein, und alle anderen erforderlichen Dokumente müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Förmliche Zollabfertigung (nach Ankunft der Sendung in Japan)
Die förmliche Zollabfertigung wird verwendet, wenn die Angaben auf der Handelsrechnung unvollständig sind, wenn eventuelle erforderliche Dokumente nicht vorab bereitgestellt wurden oder wenn der Empfänger den Service „Hold and Notify“ (Zurückstellen und avisieren) beantragt. Die förmliche Zollabfertigung kann auch für Sendungen mit hohem Wert verwendet werden (zum Beispiel mit einem Zoll- und Steuerbetrag über 500.000 JPY), für die eine Genehmigung zur Einholung eines Kredits erforderlich ist. Diese Sendungen werden nach deren Ankunft in Japan verzollt.

Zollabfertigung in Japan

Ein Überblick über die drei Arten der Zollabfertigung in Japan:

  Expressabfertigung Formelle Zollabfertigung
In Frage kommende Sendungen und Werte
  • Manifestabfertigung
    Dokumente, Geschenke oder Waren mit einem Wert von 10.000 JPY oder weniger
    (Die meisten Waren werden akzeptiert, mit Ausnahme von Lederwaren, bestimmte Arten von Nahrungsmitteln, Alkohol und gestrickte Kleidungsstücke)
  • Vorabfertigung
    Alle Sendungen mit korrekt ausgefüllten Unterlagen kommen in Frage
  • Formelle Zollabfertigung
    Für Sendungen mit unvollständigen Angaben, bei Beantragung von „Hold and Notify“ (Zurückstellen und avisieren) durch den Importeur oder bei erforderlicher Kreditzusage
  • Waren mit beliebigem Wert

Dauer der Zollabfertigung

  • Keine Verspätung
  • Pre-Clearance
    Keine Verzögerung (die Sendung wird vor der Ankunft bearbeitet)
  • Formelle Zollabfertigung
    Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wann die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden oder wann die Kreditgenehmigung erteilt wird.

Erforderliche Dokumente

  • Frachtbrief
  • Handelsrechnung
  • Frachtbrief
  • Handelsrechnung
  • Zusätzliche Dokumente – nur für bestimmte Waren erforderlich

Muss ich für die Zollabfertigung in Japan weitere Dokumente einreichen?

Je nach den Waren, die Sie versenden, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen. Für reglementierte Güter wie Lebensmittel, medizinische oder pharmazeutische Produkte, Küchengeräte oder Artikel, die der CITES unterliegen, sind in der Regel zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Zu den gängigsten zusätzlichen Dokumenten gehören:

  • Eine Packliste
  • Herkunftsbescheinigung oder eine „Erklärung über die Herkunft“ auf der Handelsrechnung – für Länder mit einem WPA oder einem Präferenzhandelsabkommen, für die Befreiung von Zöllen und Steuern
  • Bestimmte Genehmigungen oder Zertifikate für regulierte Waren

Welche Produkte versenden Sie nach Japan?



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Versandanforderungen und -dokumente können sich je nach Frachtführer*in unterscheiden. Auf dieser Webseite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Versand. Wenn Sie unsicher sind, welche Versandanforderungen für Sie gelten, wenden Sie sich an Ihren*Ihre Frachtführer*in. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Versand über die Regeln und Vorschriften des Landes, aus dem Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.

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