Ich habe nicht damit gerechnet, dass Zoll auf Waren im Wert von unter 150 € gezahlt werden muss. Warum habe ich eine Rechnung erhalten?

Bei der Zollabfertigung Ihrer Waren können Zölle und Steuern von den örtlichen Zollbehörden erhoben werden. Vor dem 1. Juli 2026 waren Waren mit einem Wert unter 150 € bei der Einfuhr in die EU zollfrei. Am 1. Juli 2026 wurde diese Ausnahme, auch als De-minimis-Schwellenwert bezeichnet, aufgehoben.

Daher können Zölle nun auf alle Waren erhoben werden, die in die EU eingeführt werden. Bei Waren im Wert von bis zu 150 € wird der Zoll für jede Zeilenposition in der Zollanmeldung berechnet.

Informationen zur Aufhebung des De-minimis-Schwellenwerts, zu den neuen Dokumentationsanforderungen sowie zu den neuen Bearbeitungsgebühren in der EU finden Sie auf der Seite zur Aufhebung der De-minimis-Regelung.

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