Ich bin nur vorübergehend als Besucher*in in einem Land. Fallen trotzdem Zölle und Steuern an?

Ja, bei der Einfuhr von Waren müssen Sie nach wie vor Zölle und Steuern zahlen. Abhängig vom betreffenden Land und Ihren Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Zuschläge bei Ihrer Ausreise.

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst, um weitere Informationen über die Rückerstattung von Zöllen und Steuern zu erhalten. 

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