Muss ich Zölle und Steuern zahlen, wenn es sich um gebrauchte Waren handelt?
Auch auf gebrauchte Waren können noch immer Zölle und Steuern anfallen. Wenn die Waren allerdings als Antiquitäten oder Originalkunstwerke klassifiziert sind, können Sie unter Umständen von einer ermäßigten Umsatzsteuer profitieren. Dies ist abhängig von den jeweiligen nationalen Bestimmungen und davon, ob Ihre Waren die Kriterien erfüllen.
Oftmals ist eine Erklärung, die die Art des Kunstwerks und das Datum seiner Entstehung bestätigt, auf der Rechnung oder in zusätzlichen Unterlagen erforderlich. Informieren Sie sich auf der Webseite der Zollbehörde des Landes, in das Sie versenden, ob Ihre Waren die Kriterien erfüllen.
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