Wie kann ich persönliche Gegenstände versenden?

Was die Einfuhr persönlicher Gegenstände betrifft, d. h. unverkäuflicher Gegenstände, die Ihnen gehören, müssen Sie wissen, dass manche Länder den Transport persönlicher Gegenstände beschränken und nur unter strengen Bedingungen gestatten.

Bei der Einfuhr von persönlichen Gegenständen können Sie unter Umständen von Zoll- und Steuervergünstigungen profitieren, wenn es sich um Gegenstände handelt, die für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind, die Ihnen gehören und nicht verkauft werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Student*innen zum Studium ins Ausland gehen oder Personen, die in ein anderes Land umziehen, ihre persönlichen Gegenstände mitnehmen möchten.

Wichtig ist, die Handelsrechnung und den Luftfrachtbrief mit „persönliche Gegenstände“ zu kennzeichnen und den Grund der Ausfuhr, Kontaktinformationen sowie eine genaue Beschreibung der Waren anzugeben. Unser Zollabfertigungsteam nimmt zur Bestätigung der Informationen und einer etwaigen Befreiung bei der Einfuhr Kontakt mit dem*der Empfänger*in auf.

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