Muss ich Zölle und Steuern zahlen, wenn es sich um gebrauchte Waren handelt?
Auch auf gebrauchte Waren können Zölle und Steuern anfallen. Wenn die Waren allerdings als Antiquitäten oder Originalkunstwerke klassifiziert sind, profitieren Sie unter Umständen von einer ermäßigten Umsatzsteuer. Dies richtet sich nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen und danach, ob Ihre Waren die relevanten Kriterien erfüllen.
Häufig ist eine Bestätigung der Art des Kunstwerks und des Datums seiner Herstellung auf der Rechnung oder Begleitdokumenten erforderlich. Informieren Sie sich auf der Webseite der Zollbehörden des Bestimmungsorts, ob Ihre Waren die Kriterien erfüllen.
Sie haben nicht das gefunden, wonach Sie suchen?
Nehmen Sie über eine dieser Optionen Kontakt mit uns auf.
Chatten Sie mit uns
Unser virtueller Assistent ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, für Sie da. Falls er keine Lösung findet, werden Sie an Mitarbeitende weitergeleitet, die Ihnen helfen können.
Jetzt chattenSchreiben Sie uns
Kontaktieren Sie die richtige Person für Ihr Anliegen, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen.
Zum FormularRufen Sie uns an
Möchten Sie mit jemandem sprechen? Sehen Sie unten nach, wann unser Team in Ihrer Region verfügbar ist.
Telefonnummern anzeigen