Paket mit Etikett

Schutz bedrohter Arten

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES regelt den Handel mit bedrohten Arten. Überprüfen Sie vor dem Versand von geschützten Waren die Compliance-Anforderungen.




Welche Pflanzen- und Tierarten sind durch CITES reguliert?

Die CITES-Bestimmungen erstrecken sich auf Pflanzen und Wildtiere sowie aus diesen hergestellte Produkte wie z.B. Musikinstrumente, getrocknete Kräuter und exotische Lederwaren.

Woher weiß ich, ob die Produkte in meiner Sendung unter die CITES-Bestimmungen fallen?

Es ist wichtig zu überprüfen, ob die Waren, die Sie versenden, unter eine der drei Schutzkategorien („Anhänge“ genannt) fallen, die in der offiziellen CITES-Checkliste aufgeführt sind. Für jedes aufgeführte pflanzliche oder tierische Produkt ist eine seperate CITES-Genehmigung erforderlich.

Was sind die CITES-Artenkategorien?

CITES-Anhang I CITES-Anhang II CITES-Anhang III

Hier sind Arten aufgeführt, die vom Aussterben bedroht sind. Der Handel mit Exemplaren dieser Arten ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Geparde, Pandas, Grauwale und Riesengürteltiere sind nur ein paar Beispiele für die 600 Tier- und 300 Pflanzenarten, die durch dieses Übereinkommen geschützt sind.

Hierunter fallen Arten, die nicht zwingend vom Aussterben bedroht sind, deren Handel jedoch kontrolliert werden muss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ihr Überleben nicht gefährdet wird.

Mit 1400 Tier- und 2500 Pflanzenarten ist dies die größte Liste. Sie beinhaltet u. a. Giraffen, Flusspferde, Europäische Aale und mehrere Arten medizinischer Blutegel.

Hier werden Arten gelistet, die in mindestens einem Land geschützt sind, ein CITES-Mitgliedsstaat hat um Unterstützung bei der Kontrolle des Handels gebeten.

Unter den 270 Tier- und 30 Pflanzenarten, die in der Liste aufgeführt sind, befinden sich auch einige Korallenarten, Nordafrikanische Feuersalamander und Tukane.

Welche CITES-Dokumente muss der Absender bereitstellen?

Der Absender ist dafür verantwortlich, eine CITES-Ausfuhrgenehmigung bereitzustellen. Es ist ratsam, bereits einige Zeit vor Aufgabe der Sendung eine solche Genehmigung zu beantragen – auch, wenn der Verkauf noch nicht abgeschlossen ist.

Stellen Sie sicher, dass die wissenschaftliche Bezeichnung der Tier- oder Pflanzenart auf der CITES-Genehmigung mit der Bezeichnung auf der Handelsrechnung übereinstimmt. Auch die CITES-Genehmigungsnummer sollte sich auf der Handelsrechnung wiederfinden.

Wie erhalte ich eine CITES-Genehmigung?

In jedem Land gibt es eine eigene für CITES zuständige Behörde. Angaben zur Beantragung der Genehmigung finden Sie auf den entsprechenden Webseiten. Die Kontaktdaten der nationalen CITES-Behörden können Sie dem CITES-Verzeichnis entnehmen.

Wo muss die CITES-Ausfuhrgenehmigung beigefügt werden?

Das Original der CITES-Ausfuhrgenehmigung muss sich in Ihrer Sendung befinden. Der Absender sollte sowohl dem Empfänger als auch dem Versandunternehmen zudem eine digitale Kopie bereitstellen.

Wie kennzeichne ich ein Paket mit CITES-Waren?

Das Paket, welches CITES pflichtige Waren enthält, muss nach außen hin deutlich gekennzeichnet sein. Bei Ihrem Versandunternehmen erhalten Sie bei Bedarf ein gelbes Etikett.

Welche CITES-Dokumenation muss der Empfänger bereitstellen?

Wenn Sie CITES pflichtige Waren importieren, bitten Sie den Versender vorab um die Bereitstellung einer Kopie der CITES-Ausfuhrgenehmigung. Diese ist notwendig, um bei Ihrer nationalen CITES-Behörden eine CITES-Einfuhrgenehmigung zu beantragen.

Zollanmeldung für CITES pflichtige Waren

Legen Sie Ihrem Versandunternehmen das Original der CITES-Einfuhrgenehmigung vor, bevor die Sendung das Bestimmungsland erreicht.

Da die Zollabfertigung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, dies rechtzeitig zu berücksichtigen.

Sobald Ihre Sendung im Empfangsland eingetroffen ist, können Sie in der Regel, keine CITES-Einfuhrgenehmigung mehr beantragen. Waren mit fehlenden, verspäteten oder nicht korrekten Dokumenten können vom Zoll beschlagnahmt werden.

Noch etwas?

Beachten Sie, dass CITES ein internationales Übereinkommen zwischen Ländern ist und keinen Ersatz für nationale Gesetze darstellt, die von lokalen Behörden erlassen wurden, etwa dem US-amerikanischen Landwirtschaftsministerium (USDA), dem kanadischen Ministerium für Landwirtschaft und Nahrungsmittel (AAFC), dem Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) im Vereinigten Königreich und dem BICON in Australien.

Der Handel mit bestimmten Tieren und Pflanzen mit Ländern, die das CITES-Übereinkommen nicht gezeichnet haben, ist nicht zulässig. In der Länderliste auf der CITES-Webseite können Sie überprüfen, ob Ihr Bestimmungsland dort aufgeführt ist.



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Versandanforderungen und -dokumente können sich je nach Frachtführer*in unterscheiden. Auf dieser Webseite finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Versand. Wenn Sie unsicher sind, welche Versandanforderungen für Sie gelten, wenden Sie sich an Ihren*Ihre Frachtführer*in. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Versand über die Regeln und Vorschriften des Landes, aus dem Sie Waren versenden. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Regierungswebseiten.

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