Druckansicht Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen in EU-Länder
Ab dem 1. Dezember 2008 wird die Höchstgrenze für Zollabgaben auf Einfuhren in EU-Länder mit unerheblichem Wert neu von € 22,– auf € 150,– erhöht. Dies bedeutet, dass für Waren mit einem Wert unter € 150,– kein Zoll anfällt. Die Einfuhrumsatzsteuer hingegen wird immer noch von abgabepflichtigen Waren über € 22,– eingefordert werden.
Ausnahmen: Bulgarien, die Tschechische Republik und die Slowakei beabsichtigen, die Höchstgrenze für die Einfuhrumsatzsteuer an die De-minimis-Schwelle für Zollabgaben anzugleichen (mit dem Ziel, beide bei € 150,– anzusetzen), diesem ist aber von der EU noch nicht zugestimmt worden.
Zusammenfassung der Änderungen:
Einfuhren von unerheblichem Wert |
Anwendung |
Bis EUR 22,– |
Zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei |
Über EUR 22,– und bis EUR 150,– |
Zollfrei, Einfuhrumsatzsteuer fällt an |
Über EUR 150,– |
Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer fallen an |

