EU-Zolländerungen
Wie wirken sich Änderungen an den EU-Zollregelungen auf Ihre Sendung aus?
Inhalte auf dieser Seite:
Änderungen der EU-Zollvorschriften verstehen
Mit Wirkung vom 1. Juli 2026 hat die Europäische Union (EU) im Rahmen der EU-Zollreform neue Zollvorschriften eingeführt, die phasenweise umgesetzt werden. Mit diesen Änderungen wurden neue Zölle eingeführt und zusätzliche Anforderungen an Unternehmen gestellt.
Um Ihnen zu helfen, sich auf diese Änderungen vorzubereiten und sie sicher zu meistern, haben wir alles zusammengestellt, was Sie über den Versand in das oder den Empfang von Waren im Zollgebiet der EU wissen müssen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neueste Aktualisierung der regulatorischen Anforderungen für den internationalen Handel.
Produktkennungen (PIDs) – Ihre neue Datenanforderung
Aufgrund der eingeführten Änderungen muss für jeden Artikel auf einer Versandanwendung oder Handelsrechnung eine Produktkennung (PIDS) angegeben werden. Dies gilt für alle in die EU eingeführten Business-to-Consumer-Sendungen aus Fernverkäufen, unabhängig von ihrem Wert, und ist ab dem 1. November 2026 verpflichtend.
Vom Versender bereitzustellen:
- M-PID: Produktkennung durch Händler (Pflichtangabe) – eindeutiger Code vom Händler zur Identifizierung von Waren, in der Regel die SKU (Stock Keeping Unit), die Artikelnummer oder die Angebots-ID.
- NS-PID: Nicht standardisierte Produkt-ID des Herstellers (Pflichtangabe) – ein eindeutiger Produktcode, der vom Hersteller oder Produktlieferanten vergeben wird – unterscheidet sich von der Händler-PID. Kann eine Werks-Art.-Nr., eine Modellnummer oder einen Stilcode enthalten.
- S-PID: Standardisierte Produktkennung vom Hersteller (verpflichtend, falls vorhanden) – ein Code, der von einem zuständigen Organ an einen Hersteller oder Erzeuger vergeben wird, dessen eindeutige Produkte den Industriestandards entsprechen. Häufig handelt es sich um einen Barcode, ISBN, EAN oder GTIN.
Mit unserem Ratgeber für Produktkennungen bleiben Sie in Bezug auf die neuen Vorschriften immer auf dem Laufenden.
Gemäß den Hinweisen der Behörden der Europäischen Union empfehlen wir dringend, bereits jetzt PIDs hinzuzufügen, um eine reibungslose Abfertigung von in die EU eingeführten Sendungen zu gewährleisten, in Vorbereitung auf das Inkrafttreten ab dem 1. November.
Hierzu können Sie unsere Online-Lösungen nutzen, die im Abschnitt «Ressourcen und Anwendungen» weiter unten beschrieben sind.
Zusätzlich zu allen genannten Anforderungen ist auch die Angabe der E-Mail-Adressen des*der Versender*in und des*der Empfänger*in wichtig. Die E-Mail-Adresse des*der Versender*in ermöglicht es uns, Sie zu erreichen, falls PIDs fehlen oder ungenau sind, während die E-Mail-Adresse des*der Empfänger*in dazu beitragen kann, eine reibungslose Zustellung sowie die fristgerechte Begleichung von Zöllen, Steuern und etwaigen FedEx Bearbeitungszuschlägen zu unterstützen, die zum Zeitpunkt der Einfuhr fällig werden.
Abschaffung der De-minimis-Regelung – Änderungen beim Zoll
Vor dem 1. Juli 2026 konnten Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 € im Rahmen der sogenannten „De-minimis“-Regelung zollfrei in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, da eine Zollbefreiung galt.
Jetzt wird für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 € pro Position auf der Einfuhranmeldung (die eine oder mehrere Artikel enthalten kann, je nach zolltariflicher Einstufung) ein Zollbetrag von 3 € erhoben.
Unionsbearbeitungsgebühr
Unabhängig davon hat die Europäische Kommission auch eine neue EU-weite Bearbeitungsgebühr (Unionsbearbeitungsgebühr) für geringwertige Waren vorgeschlagen, die voraussichtlich bis zum 1. November 2026 eingeführt werden soll.
Wir werden Sie informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu der neuen Zollregelung führt FedEx einige Preisänderungen bezüglich der zusätzlichen Abfertigungsgebühren ein, um den zusätzlichen Aufwand für Betriebsabläufe und Zollabfertigung auszugleichen, der dadurch entsteht, dass immer mehr Sendungen der Zollabfertigung in der EU unterliegen.
Folgende Aufschlüsselung soll Ihnen helfen, die finanziellen Auswirkungen zu verstehen:
| Zuschlag |
Amount |
Datum des Inkrafttretens |
| Zollabgabe | EUR 3 pro Deklarationszeile | 1. Juli 2026 |
| MwSt. | Variiert je nach Land | Bereits in Kraft |
| Unionsbearbeitungsgebühr | EUR 2 pro Deklarationszeile | Voraussichtlich ab 1. November 2026 |
| Zuschlag |
Amount |
Datum des Inkrafttretens |
| Aufwendungspauschale | EUR 15.00 oder 2,5 % des Zoll-/Steuerbetrags, je nachdem, welcher Betrag höher ist | 20. Juli 2026 |
| Bearbeitungszuschlag für eingehende Sendungen | EUR 2.40 pro Sendung (EUR 0.90 pro Sendung bei FedEx® International Connect Plus) |
3. August 2026 |
HINWEIS: Die obigen Tabellen bieten einen Überblick über mögliche Kosten und stellen kein Beispiel für eine Kostenberechnung dar. Einfuhrzölle und andere Steuern (wie die Mehrwertsteuer) werden von der EU und den Behörden erhoben, während FedEx eine Aufwendungspauschale und eine Bearbeitungsgebühr für eingehende Sendungen erhebt. Die tatsächlichen Gesamtkosten variieren in Abhängigkeit von Faktoren wie den Mehrwertsteuersätzen des Bestimmungslandes, geltenden Befreiungen oder Ermäßigungen, Sendungsmerkmalen und anderen Faktoren. Es gelten also nicht alle aufgeführten Kosten für jede Sendung.
Ressourcen und Werkzeuge für eine reibungslose Zollabfertigung
Nutzen Sie weiterhin diese Versandlösungen und stellen Sie sicher, dass die erforderlichen PIDs für jede Zeilenposition elektronisch übermittelt werden.
Diese Anwendungen werden PID-Einreichungen ab März 2027 unterstützen. Damit Ihre Sendungen ab dem 1. November 2026 noch verarbeitet werden können, müssen Sie die erforderlichen PIDs zu Ihrer Handelsrechnung oder anderen Versanddokumenten, z. B. einer Packliste, hinzufügen. Wir empfehlen dringend, zum FedEx Ship Manager oder zur FedEx API zu wechseln, um PID-Daten elektronisch zu übermitteln.
FedEx WebServices wird nicht mehr aktualisiert oder weiterentwickelt. Wir empfehlen Ihnen, zur FedEx API zu wechseln und sicherzustellen, dass Ihre internen Prozesse die neuen PID-Pflichtanforderungen unterstützen. Wenn Sie WebServices nach dem 1. November nutzen, geben Sie bitte die erforderlichen PIDs auf Ihrer Handelsrechnung oder anderen Versanddokumenten an.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um sicherzustellen, dass Ihr Versandprozess die erforderlichen PID-Informationen unterstützt.
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Entdecken Sie unser Lernzentrum mit Anleitungen, Tools und Tipps für jede Sendung.
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Wie FedEx Ihnen bei der Vorbereitung hilft
Um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden, stellt FedEx Ihnen Anwendungen zur Verfügung, mit denen Sie die folgenden Informationen in Form einer Handelsrechnung absenden können:
- Kontaktinformationen des Empfängers einschliesslich Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- klare und präzise Warenbeschreibung
- Zolltarifnummer (HS-Code) wird empfohlen
- präzise Informationen zum Herstellungsort
- wahrheitsgemässe und genaue Wertangaben
- Details zu jedem einzelnen Artikel innerhalb der Sendung
- eindeutige Angaben darüber, wer für die Zahlung der Zölle und Steuern zuständig ist
Unser System für Elektronische Handelsdokumente (ETD) leitet Sie an, diese Informationen gleich beim ersten Mal korrekt bereitzustellen.